Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Umfang der Leistungsart Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Leistungsart
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Der Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist also dann zuständig, wenn es im weiteren Sinne um die Beziehung zwischen Mieter und Vemieter geht. Aber auch im selbstgenutzten Wohneigentum kann es zu Streitigkeiten, z.B. mit dem Nachbarn kommen.
Das kann auch Ihnen passieren!
- Ihr Nachbar hält die Bebauungsgrenze nicht ein.
- Ihr Vermieter will die notwendigen Reparaturarbeiten nicht durchführen lassen.
- Ihre Wohnung wird Ihnen gekündigt.
- Ihr Mieter zahlt nicht.
- Ihr Mieter zieht aus und renoviert nicht.
- Die Nebenkostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar.
Eigenbedarfskündigung
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Der Versicherungsnehmer ist Mieter einer Dreizimmerwohnung. Gegen die vom Vermieter ausgesprochene Eigenbedarfskündigung geht er gerichtlich vor.
Bekam er vor Gericht Recht?
können Sie in Anspruch nehmen...
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- bei Mieterhöhungen
- bei Streit um die Betriebskosten
- bei Streit um Renovierungsumfänge
- bei Streit wegen Kündigung
- wenn Ihr Mieter nicht mehr zahlt
- wenn sich Ihr Mieter weigert, trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen
- und bei vielen weiteren!









