Welche Leistungen können Sie bei einer Rechtsschutz-Versicherung versichern?
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen.
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Arbeits-Rechtsschutz
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten Schadenersatz-, Arbeits- oder Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist.
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
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Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten, z.B. mit Sozialversicherungsträgern wie BfA, LVA, Berufsgenossenschaft, gesetzl. Krankenkasse und Arbeitsamt.
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten...
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Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
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Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Zur Verteidigung bei Disziplinar- und Standesrechtverfahren – insbesondere
für Beamte interessant.
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Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Zur Verteidigung in Strafverfahren wegen verkehrsrechtlicher Vergehen.
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Straf-Rechtsschutz
Zur Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Vergehen.
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Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Ermöglicht es einem Opfer von Gewaltstraftaten als Nebenkläger aufzutreten.
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Zur Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren.
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Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Für die rechtliche Beratung oder eine außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und des Erbrechts.
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Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung.
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Daten-Rechtsschutz
Für natürliche und juristische Personen, die personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG verarbeiten.
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Nicht versicherbare Risiken
Beachten Sie bitte auch, dass nicht alle Risiken bei einer Rechtsschutz-Versicherung versicherbar sind!
Achten Sie deshalb bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten allgemeinen Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese auch durchaus voneinander abweichen.
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