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Kostenrisiko

Was kostet ein verlorener Rechtsstreit?

Gebühren

Zivilverfahren

 

Zu den Kosten eines verlorenen Prozesses gehören die Gebühren für den eigenen Anwalt und für den Anwalt der Gegenseite, sowie die angefallenen Gerichtskosten.

 

Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Streitwerts des Verfahrens und der Instanz.

 

Kosten in Zivilverfahren
 
Streitwert I. Instanz I.-II. Instanz I.-III. Instanz (BGH)
900 € 569 € 1.230 € 2.090 €
1.500 € 867 € 1.875 € 3.197 €
2.500 € 1.249 € 2.693 € 4.601 €
5.000 € 2.202 € 4.738 € 8.112 €
25.000 € 5.062 € 10.925 € 18.731 €
50.000 € 7.639 € 16.481 € 28.268 €
80.000 € 9.156 € 19.823 € 34.003 €
125.000 € 11.430 € 24.838 € 42.607 €
260.000 € 17.525 € 38.271 € 65.656 €
500.000 € 26.742 € 58.578 € 100.501 €
1.000.000 € 40.167 € 87.999 € 150.988 €

 

Hinzu kommen Nebenkosten und darüber hinaus weitere hohe Kosten, wenn das Gericht Sachverständige oder Zeugen vernimmt.

Gebühren

Straf- und Bußgeldsachen

 

Die Gebühren sind Rahmengebühren, deren Höhe sich im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bemisst. Unterschieden wird zwischen dem vorbereitenden Verfahren und dem gerichtlichen Verfahren. Neben einer Grundgebühr können hier jeweils Verfahrens- und Terminsgebühren sowie unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Zusatzgebühr anfallen. Hinzu kommen Dokumentenpauschale, Kopiekosten und Mehrwertsteuer. In Bußgeldsachen erfolgt eine Dreiteilung der Gebühren nach Höhe der Geldbuße.

 

Gebühren in Strafsachen
 
Strafsachen                               Verfahrensgebühr Zusatzgebühr Terminsgebühr
Grundgebühr 30 - 300 €
Vorbereitendes Verfahren 30 - 250 € 140 € 30 - 250 €
Gerichtliches Verfahren

- Amtsgericht

30 - 250 € 140 € 60 - 400 €

- Straf- / Jugendkammer

40 - 270 € 155 € 70 - 470 €
- OLG / Schwurgericht 80 - 580 € 330 € 110 - 780 €
Berufung 70 - 470 € 270 € 70 - 470 €
Revision 100 - 930 € 515 € 100 - 470 €

 

 

Kosten in Bußgeldverfahren
 

Bußgeldverfahren                    

Verfahrensgebühr Zusatzgebühr Terminsgebühr
Grundgebühr

Bußgeld < 40 €

20 - 150 €

Bußgeld 40 - 5.000 €

20 - 150 €

Bußgeld > 5.000 €

20 - 150 €

Vorbereitendes Verfahren

Bußgeld < 40 €

10 - 100 € 55 € 10 - 100 €

Bußgeld 40 - 5.000 €

20 - 250 € 135 € 20 - 250 €

Bußgeld > 5.000 €

30 - 250 € 140 € 30 - 250 €

Gerichtliches Verfahren

Bußgeld < 40 €

10 - 100 € 55 € 20 - 200 €

Bußgeld 40 - 5.000 €

20 - 250 € 135 € 30 - 400 €

Bußgeld > 5.000 €

40 - 300 € 170 € 70 - 470 €

Rechtsbeschwerde

Bußgeld < 40 €

70 - 470 € 270 € 70 - 470 €

Bußgeld 40 - 5.000 €

70 - 470 € 270 € 70 - 470 €

Bußgeld > 5.000 €

70 - 470 € 270 € 70 - 470 €

 

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Fragen & Antworten 'Rechtsschutz allgemein'

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
In einem Satz erläutert ist eine Rechtsschutzversicherung eine Versicherung, die das finanzielle Risiko im Falle eines Rechtsstreits versichert. Rechtsschutzversicherungen werden sowohl für Privatpersonen, als auch für Firmen und Selbständige angeboten.

Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die finanzielle Sicherheit in Rechtsfragen, auf die Sie nicht verzichten sollten! Und warten Sie mit einem Abschluß nicht bis zum Eintritt eines Schadenfalls, sondern sorgen Sie rechtzeitig vor! Denn bei den meisten Versicherungsunternehmen gilt im Rechtsschutz-Bereich eine Wartefrist von drei Monaten. D.h., erst nach drei Monate gewährt Ihnen Ihre Versicherung die Kostenübernahme in einem Rechtsschutzfall!


Benötige ich eine Rechtsschutz-Versicherung?
Ja.

Denn eine rechtliche Absicherung privater Risiken ist heutzutage nicht zu unterschätzen. Was Ihnen alles zustoßen kann, sehen Sie auch bei den vielen Gerichts-Shows im Fernsehen. Und Sie wollen doch nicht etwa die nächste Hauptrolle spielen!?

Jeder Selbständige ist ein Spezialist auf seinem Gebiet. Was liegt da näher, als alle rechtlichen Fragen ebenfalls den Spezialisten zu überlassen und die finanziellen Risiken entsprechend abzusichern? Jede unternehmerische Tätigkeit - auch Ihre - ist mit Risiken verbunden, seien es Betriebs- oder Verkehrsunfälle oder auch Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern. Kommt es zum Rechtsstreit, kann guter Rat schnell teuer werden.

 


Was ist Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz ist das Recht jeden Bürgers, sein Recht vor unabhängigen Gerichten geltend zu machen und eine Entscheidung zu einem bestimmten Sachverhalt zu erhalten.

Die Gewährleistung des Rechtsschutzes und der Anspruch auf rechtliches Gehör sind in der Bundesrepublik Deutschland Grundrechte.

Umgangssprachlich wird mit dem Begriff Rechtsschutz auch häufig die Rechtsschutz-Versicherung bezeichnet.


Welche Kosten werden von einer Rechtsschutz-Versicherung übernommen?
Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten für den eigenen und gegnerischen Anwalt gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung, die Kosten für das Gericht und möglicher angehörter Zeugen und Sachverständigen sowie die Kosten einer Kaution bei Strafsachen. Die Kostenerstattung ist dabei limitiert durch die im Vertrag geregelte Deckungssumme. Geldstrafen und Geldbußen sind immer von Ihnen zu entrichten und werden grundsätzlich nicht von einer Rechtsschutz-Versicherung getragen.


Kann ich mir meinen Anwalt selbst aussuchen?
Ja, Sie haben freie Anwaltswahl. Allerdings sollten Sie vorab klären, ob Ihr Anwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Ansonsten kann es sein, daß Ihre Rechtsschutz-Versicherung ein Teil der Kosten nicht übernimmt.

TIPP: Kontaktieren Sie im Schadenfall immer zuerst Ihre Rechtsschutz-Versicherung! Dort vermittelt man Sie immer an einen kompetenten Anwalt in Ihrer Nähe weiter! Damit sparen Sie sich viel Zeit und Aufwand bei der eigenen Anwaltssuche.


Welche Tatbestände sind nicht durch meine Rechtsschutz-Versicherung abgedeckt?
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Straftaten, wie z.B. Diebstahl oder Körperverletzung. Auch wenn Sie selbst eine Strafanzeige stellen, werden die Kosten nicht durch die Rechtsschutz-Versicherung übernommen. Zudem werden von den Rechtsschutz-Versicherern weitere Risiken ausgenommen, diese sind dann in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführt. Eine Zusammenfassung finden Sie auf der Seite über nicht versicherbare Risiken.

 


  • Leistungsarten

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Daten-Rechtsschutz
  • Nicht versicherbare Risiken
  • Versicherungsfall
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