Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Leistungsart
Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Der Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten beinhaltet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Das kann auch Ihnen passieren!
- Wegen einer »5« zuviel im Zeugnis soll Ihre Tochter nicht in die nächste Klasse versetzt werden.
- Die Behörde verlangt die Rückzahlung von Fördergeldern wegen Verstößen gegen die Cross Compliance-Vorschriften.
- Bei der Vergabe von Kindergartenplätzen wurden die vorgegebenen Auswahlkriterien nicht eingehalten.
- Ihr Sohn erhält keinen Studienplatz und will vor dem Verwaltungsgericht klagen.
- Ihnen wurde Ihre Gewerbeerlaubnis entzogen und Sie möchten nun vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Leinenzwang
Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Der im Umgang mit Hunden erfahrene Versicherungsnehmer geht mit seinem Hund in einem sogenannten Hundeauslaufgebiet spazieren. Der Hund beginnt plötzlich einem Hasen hinterher zu hetzen. Von der zuständigen Verwaltungsbehörde wird darauf hin ein Leinenzwang angeordnet. Der Versicherungsnehmer zieht hiergegen vor das Verwaltungsgericht, da er den Leinenzwang für unnötig hält. Das Verwaltungsgericht bestätigt den angeordneten Leinenzwang, da der Versicherungsnehmer seinen Hund nicht ausreichend im Griff habe und die Anordnung auch nicht unverhältnismäßig sei. Die Kosten des Rechtsstreits übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.
hilft Ihnen weiter bei...
Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
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der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten z.B. für den Fall der
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Ablehnung der Ausbildungsförderung
- Nichtversetzung in der Schule
- Entzug der Gaststättenkonzession
- Cross Compliance
- und weiteren!









