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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Umfang der Leistungsart Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
Leistungsart

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten unterstützt Sie der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.

Das kann auch Ihnen passieren!

  • Sie haben Ihr Flensburger Punktekonto überzogen. Es droht Führerscheinentzug.  
  • Die Zeit des Führerscheinentzugs ist abgelaufen. Die Verwaltungsbehörde hält den Führerschein trotzdem weiter zurück.
  • Weil in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eindeutig geklärt werden konnte, wer mit Ihrem Fahrzeug bei "Rot" über die Kreuzung fuhr, wurde Ihnen auferlegt ein Fahrtenbuch zu führen.

Fahrerlaubnisentzug

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Der Versicherungsnehmer ist Berufskraftfahrer. Wegen angeblicher körperlicher Mängel wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen setzt sich der Versicherungsnehmer mit Hilfe seiner Rechtsanwältin vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr. Er bekommt Recht und kann seinem Beruf weiter nachgehen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht übernommen.

hilft Ihnen weiter bei...

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

  • Führerscheinentzug
  • Wiedererlangung des Führerscheins
  • Einschränkung der Fahrerlaubnis
  • Auflagen
  • Fahrtenbuchauflagen
  • Anordnung von Verkehrsunterricht
  • und vielen mehr!
Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Achten Sie darauf innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer variieren. Bitte informieren Sie sich VOR Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Ausgestaltung des Produktes.

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