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Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

Umfang der Leistungsart Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Leistungsart

Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

 

Der Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten dient zur Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfes eines Vergehens.

 

Versicherungsschutz besteht in der Regel nur dann, wenn dem Versicherungsnehmer die fahrlässige Begehung des Vergehens vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer die vorsätzliche Begehung eines Vergehens vorgeworfen, das sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden kann, so besteht bei manchen Versicherern Rechtsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat.

 

Beim Vorwurf der Begehung eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens oder eines Verbrechens, kommt der Spezial-Straf-Rechtsschutz in Frage.

 

 

Das kann auch Ihnen passieren!

  • Nach einer Aufsichtspflichtverletzung kommt es zu einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
  • Nach Verlassen einer Weihnachtsfeier im Büro wird eine brennende Kerze übersehen. Die Büroeinrichtung fängt Feuer. Wegen fahrlässiger Brandstiftung wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wies'n-Besuch mit Folgen

Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

Der Versicherungsnehmer Markus S. (Name von der Redaktion geändert) ist mit Freunden auf dem Oktoberfest. Plötzlich gerät der Tisch hinter ihm in Aufruhr. Markus S. sucht das Weite. Als die Polizei eintrifft wird er von einer der Verletzten wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt, weil er sie bei seinem "Fluchtversuch" angeblich von der Bank gestoßen hat und sie sich dabei Schürf- und Platzwunden zugezogen hat. Mit Hilfe seines Rechtsanwaltes kann Markus S. die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Kosten des Rechtsanwaltes muss er jedoch selbst tragen. Diese übernimmt seine Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.

können Sie in Anspruch nehmen beim Vorwurf der...

Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

  • fahrlässigen Körperverletzung
  • fahrlässigen Gewässerverunreinigung
  • fahrlässigem Falscheid  
  • und vielem mehr!

 

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Achten Sie darauf innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer variieren. Bitte informieren Sie sich VOR Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Ausgestaltung des Produktes.

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