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Selbstbeteiligung   Leistungen   Versicherungsfall   Anwaltskosten   Verkehrs-Rechtsschutz   Rechtsschutzversicherung   Rechtsschutz   Strafverfahren   Straf-Rechtsschutz   Gerichtskosten
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Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Umfang der Leistungsart Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
Leistungsart

Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Bei Ihrer Verteidigung im Strafverfahren wegen verkehrsrechtlicher Vergehen können Sie den Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen in Anspruch nehmen.

 

Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen vorsätzlicher Begehung der Straftat verurteilt wird. 

Achten Sie darauf: Bei manchen Versicherern besteht trotz vorsätzlichem Verhalten Rechtsschutz, sofern das Verfahren mit einem rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wird.

 

 

Das kann auch Ihnen passieren!

  • Es steht der Vorwurf im Raum, dass Sie beim Ausparken ein anderes Fahrezug beschädigt haben. Es folgt ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht.
  • Sie sehen einen Fußgänger zu spät – fahrlässige Körperverletzung.
  • Sie verschätzen sich beim Autofahren in einer Kurve, versuchen zu bremsen und bauen einen Unfall mit einem anderen PKW. Der Beifahrer kommt dabei ums Leben und gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Tödlicher Verkehrsunfall

Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Beim Überholen eines Fahrzeuges stieß der volljährige Sohn unseres Versicherungsnehmers, welcher sich noch in Ausbildung befindet, mit einem entgegen kommenden Fahrzeug zusammen, in dem zwei Menschen starben.

Gegen ihn ergeht ein Strafbefehl, in dem er beschuldigt wird, durch Fahrlässigkeit den Tod zweier Menschen verursacht zu haben, strafbar als fahrlässige Tötung.

 

Wie endete dieser Fall?

 

können Sie in Anspruch nehmen beim Vorwurf der...

Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen

  • fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Verkehrsgefährdung
  • Unfallflucht
  • fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr
Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Achten Sie darauf innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer variieren. Bitte informieren Sie sich VOR Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Ausgestaltung des Produktes.

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