Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Umfang der Leistungsart Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
Leistungsart
Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Bei Ihrer Verteidigung im Strafverfahren wegen verkehrsrechtlicher Vergehen können Sie den Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen in Anspruch nehmen.
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen vorsätzlicher Begehung der Straftat verurteilt wird.
Achten Sie darauf: Bei manchen Versicherern besteht trotz vorsätzlichem Verhalten Rechtsschutz, sofern das Verfahren mit einem rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wird.
Das kann auch Ihnen passieren!
- Es steht der Vorwurf im Raum, dass Sie beim Ausparken ein anderes Fahrezug beschädigt haben. Es folgt ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht.
- Sie sehen einen Fußgänger zu spät – fahrlässige Körperverletzung.
- Sie verschätzen sich beim Autofahren in einer Kurve, versuchen zu bremsen und bauen einen Unfall mit einem anderen PKW. Der Beifahrer kommt dabei ums Leben und gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Tödlicher Verkehrsunfall
Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Beim Überholen eines Fahrzeuges stieß der volljährige Sohn unseres Versicherungsnehmers, welcher sich noch in Ausbildung befindet, mit einem entgegen kommenden Fahrzeug zusammen, in dem zwei Menschen starben.
Gegen ihn ergeht ein Strafbefehl, in dem er beschuldigt wird, durch Fahrlässigkeit den Tod zweier Menschen verursacht zu haben, strafbar als fahrlässige Tötung.
Wie endete dieser Fall?
können Sie in Anspruch nehmen beim Vorwurf der...
Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr
- Verkehrsgefährdung
- Unfallflucht
- fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr









