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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Umfang der Leistungsart Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Leistungsart

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

 

Ist zuständig für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

 

Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten greift ab der Klageerhebung. 

 

 

 

 

Das kann auch Ihnen passieren!

  • Das Finanzamt hat Sonderausgaben nicht anerkannt. Ihr Einspruch bleibt erfolglos.
  • Ein Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde enthält nicht erbrachte Leistungen (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung). Die Verwaltung verweigert die Korrektur.
  • Die festgesetzte Grundsteuer ist falsch. Die Behörde zeigt keine Einsicht. Eine Klage vor dem Finanzgericht ist erforderlich.

Fortbildungsreise

Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Der Versicherungsnehmer ist als Angestellter in einem Krankenhaus tätig. Im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung hat er Werbungskosten in Höhe von 1500 EUR für eine Tagung im Ausland geltend gemacht. Das Finanzamt hat diese Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt und darauf hingewiesen, dass es sich hierbei überwiegend um ein privates Vergnügen gehandelt habe. Demgegenüber ist der Versicherungsnehmer der Auffassung, es habe sich im Wesentlichen um eine Fortbildungsreise gehandelt.

Nach erfolglosem Einspruch hat der Versicherungsnehmer Klage vor dem Finanzgericht erhoben.

können Sie in Anspruch nehmen...

Steuer-Rechtsschutz

  bei Streitigkeiten vor Gericht bzgl.

  • der Einkommmensteuer
  • der Kfz-Steuer
  • der Schenkungsteuer
  • und weiteren!
Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Achten Sie darauf innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer variieren. Bitte informieren Sie sich VOR Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Ausgestaltung des Produktes.

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