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Gerichtskosten   Selbstbeteiligung   Anwaltskosten   Straf-Rechtsschutz   Strafverfahren   Rechtsschutzversicherung   Leistungen   Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz   Verkehrs-Rechtsschutz   Rechtsschutz
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Sozialgerichts-Rechtsschutz

Umfang der Leistungsart Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Leistungsart

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Bei Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten, z.B. mit Sozialversicherungsträgern (gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Ersatzkasse) wie BfA, LVA, Berufsgenossenschaft, gesetzl. Krankenkasse und Arbeitsamt.

 

Achten Sie darauf: Bei manchen Rechtsschutzversicherern kann für den privaten Bereich auch das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren versichert werden. 

 

Das kann auch Ihnen passieren!

  • Sie erleiden einen schweren Unfall. Die Sozialversicherung erkennt Ihre Berufsunfähigkeit nicht voll an. Kostenspielige ärztliche Gutachten müssen erstellt werden.
  • Der Rentenbescheid sieht Kürzungen vor.
  • Die beantragten Leistungen aus der Pflegeversicherung werden nicht erbracht. Sie erheben die Klage.
Erwerbsunfähigkeit

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Der Versicherungsnehmer ist seit vielen Jahren als Lagerarbeiter beschäftigt. Er erkrankt schwer und es besteht auch nach einem Jahr keine Aussicht auf Besserung. Er beantragt Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Behörde lehnt den Antrag ab, da der Versicherungsnehmer ja noch leichte Arbeiten ausführen könne. Der Widerpruch bleibt erfolglos. Der Versicherungsnehmer muss Klage vor dem Sozialgericht erheben. Dieses veranlasst ein Gutachten. Hierfür sind 2000 EUR durch den Versicherungsnehmer zu zahlen. Diese übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht für den Versicherungsnehmer. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer auch keine leichten Arbeiten mehr durchführen kann. Das Gericht gibt darauf hin dem Versicherungsnehmer Recht. Ohne die Übernahme der Gutachterkosten durch seine Rechtsschutzversicherung hätte der Versicherungsnehmer sich diesen Prozess nicht leisten können.

 

können Sie in Anspruch nehmen...

Sozialgerichts-Rechtsschutz

  • für Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten mit Sozialversicherungsträgern wegen
  • der Nichtzahlung bestimmter Medikamente
  • der Ablehnung einer Therapieform

  • der Anerkennung der Berufsunfähigkeit

  • der Zahlung der Alters-, Witwen und Waisenrente  
  • der Zahlung von Arbeitslosen-, Pflege- oder Krankengeld
  • eines Wegeunfalls
  • und vielen mehr!
Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Achten Sie darauf innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer variieren. Bitte informieren Sie sich VOR Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Ausgestaltung des Produktes.

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