Schadenersatz-Rechtsschutz
Leistungsart
Schadenersatz-Rechtsschutz
Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich für einen eingetretenen Schaden.
Im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes ist die Geltendmachung von Schadensersatzanspüchen versichert, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Der Schaden kann sowohl materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.
Die Kosten zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche werden vom Rechtsschutzversicher im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes übernommen.
Das kann auch Ihnen passieren!
- Ein Verkehrsunfall. Die Versicherung des Unfallgegners will nur einen Teil des Schadens ersetzen, die Mietwagenkosten nicht anerkennen oder das Schmerzensgeld nicht zahlen.
- Sie verletzen sich bei einem Spaziergang, weil bei Glatteis nicht gestreut wurde oder eine Gehwegplatte fehlte.
- Sie sitzen im Biergarten. Am Tisch neben Ihnen geht es lustig zu. Plötzlich bekommen Sie durch Ihren Hintermann einen Bierkrug ab und erleiden eine Platzwunde. Ihr Anzug ist voller Bierflecken.
Unfall mit Paragleiter
Schadenersatz-Rechtsschutz
Der Versicherungsnehmer ging in Österreich seinem Hobby, dem Paragleiten, nach. Bei einem Flug kollidierte er mit einem Schüler einer Flugschule, der per Funk von einem Fluglehrer dirigiert wurde. Es kam zum Absturz mit erheblichen Körperschäden (inkomplette Querschnittslähmung).
Wie geht dieser Fall für den Versicherungsnehmer weiter?
können bestehen...
Schadenersatzansprüche
- für Mietwagenkosten
- für Reparaturkosten
- nach Personenschäden (Schmerzensgeld)
- nach Sachschäden (z.B. Kleidung, Ausrüstung, persönliche Gegenstände)
- und vielen mehr!









