Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Leistungsart
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten Schadenersatz-, Arbeits- oder Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist.
Für den Vertrags-Rechtsschutz im Selbständigen-Bereich (Verträge im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit) gilt in der Regel diese Einschränkung:
Beim Rechtsschutz für Selbständige ist der Vertrags-Rechtsschutz nicht versicherbar, jedoch bei einigen Versicherern der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte.
Beim Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe ist der Vertrags-Rechtsschutz ab Klageerhebung versichert.
Beim Rechtsschutz für Landwirte ist der Vertrags-Rechtsschutz sowohl bei außergerichtlichen als auch gerichtlichen Angelegenheiten versichert.
Das kann auch Ihnen passieren!
- Nach dem Kauf der Waschmaschine stellen Sie technische Mängel fest, die nicht vollständig behoben werden können.
- Ihr minderjähriges Kind schließt ohne Ihr Wissen einen Handy-Vertrag ab.
- Die Unfall-Versicherung weigert sich, die Ansprüche zu regulieren.
- Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit weigert sich die BU-Versicherung Ihre BU-Rente zu zahlen.
- Sie erkennen die Malermeisterrechnung nicht an, da die Arbeit nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde.
- Die lang ersehnte Küche ist mangelhaft.
- Das gebuchte Hotel entspricht nicht den Angaben im Prospekt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Der Versicherungsnehmer hatte zugunsten seines 20-jährigen, in der Berufsausbildung befindlichen Sohnes eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nach Stellung des Antrages erlitt der Berechtigte einen Unfall.
Hiervon erhielt der Versicherer jedoch erst nach Annahme des Vertrages Kenntnis. Er verneinte seine Eintrittspflicht wegen Obliegenheitsverletzung, da der Unfall zwischen Antragstellung und Annahme erfolgt sei und die versicherte Person dies nicht unverzüglich schriftlich angezeigt habe.
Wie geht dieser Fall für den Versicherungsnehmer weiter?
können Sie in Anspruch nehmen...
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- bei Kauf- oder Verkaufsverträgen
- bei Reiseverträgen
- bei Internetverträgen
- bei Dienstleistungsverträgen
- bei Reparaturverträgen
- bei Versicherungen (Lebens-, private Kranken-, Unfall-, Hausrat-Versicherung usw)
- und vielem mehr!









