Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Leistungsart
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist zur Verteidigung in Verfahren wegen Verstöße gegen das Disziplinar- und Standesrechtverfahren – insbesondere für Beamte interessant.
In einem Disziplinarverfahren wird geprüft ob ein mögliches Dienstvergehen vorliegt.
Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn ein Beamter, Richter oder Soldat gegen seine dienstlichen Pflichten verstößt. Aber auch wenn im Privatbereich fehlerhaftes Handeln vorliegt bzw. dadurch Zweifel an der persönlichen Eignung entstehen (z. B. ist ein Polizist wegen Körperverletzung verurteilt worden) oder dieser den Ruf der Dienststelle beschädigen könnte.
Das kann auch Ihnen passieren!
- Als Polizist werden Sie neben dem Strafverfahren auch noch mit einem Disziplinarverfahren überzogen.
- Ein Arzt wirbt um seinen Bekanntheitsgrad zu steigern mit Anzeigen in Zeitungen. Wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot erhält er von der Ärztekammer ein Standesrechtsverfahren.
- Nach Feierabend zieht eine Gruppe Soldaten in Uniform ausgelassen durch die Altstadt. Wegen Schädigung des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
- Als Steuerberater wird gegen Sie bei der Steuerberaterkammer ein ehrengerichtliches Verfahren wegen standeswidrigen Verhaltens bei Gericht eingeleitet.
Dienstliche Verfehlung
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Der Versicherungsnehmer ist Berufsoldat. Wegen einer angeblichen dienstlichen Verfehlung erhält er einen Verweis. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens wehrt sich der Versicherungsnehmer gegen diese Maßnahme. Das Verfahren wird eingestellt. Dem Versicherungsnehmer werden jedoch die Kosten des Verfahrens auferlegt. Diese übernimmt seine Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.
können Sie in Anspruch nehmen bei...
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Disziplinarmaßnahmen wegen eines angeblichen Dienstvergehens
- Verstöße gegen das Standesrecht









