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Arbeits-Rechtsschutz

Umfang der Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz.
Leistungsart

Arbeits-Rechtsschutz

 

Der Arbeits-Rechtsschutz ist versicherbar sowohl für den Arbeitnehmer (innerhalb einer Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige) als auch für den Arbeitgeber (innerhalb des Rechtsschutzes für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige).

 

Der Arbeits-Rechtsschutz ist zuständig, soweit es um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht. Zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber; zur Abwehr von Forderungen Ihres Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, dies gilt auch bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.

Das kann auch Ihnen passieren!

  • Ihr Arbeitgeber kündigt aus Gründen, die nicht akzeptiert werden können.
  • Der Arbeitgeber ist mit der Gehaltszahlung in Verzug.
  • Der Arbeitgeber macht Schwierigkeiten bei der Einhaltung des Mutterschutzes.
  • Der ehemalige Mitarbeiter verlangt die Änderung des Zeugnisses.
  • Sie fühlen sich bei der Beförderung übergangen.
  • Die abgelehnte Bewerberin klagt auf Schadenersatz nach AGG.
Kündigungsschutzklage

Arbeits-Rechtsschutz

Nach über 20-jähriger Betriebszugehörigkeit wird dem Versicherungsnehmer gekündigt. Dieser erhebt Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht einigen sich die Parteien auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

 

Lesen Sie hier über das Ergebnis der Kündigungsschutzklage...

 

können Sie in Anspruch nehmen...

Arbeits-Rechtsschutz

  • wenn Ihnen gekündigt wurde
  • wenn der Arbeitnehmer unberechtigt Kündigungsschutzklage einreicht 
  • wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt 
  • bei strittigen Urlaubsansprüchen
  • bei Unstimmigkeiten im Arbeitszeugnis  
  • bei Streitigkeiten bzgl. Einstufung oder Besoldungsgruppen
  • bei Fällen von Mobbing
  • und weiteren!
Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Achten Sie darauf innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer variieren. Bitte informieren Sie sich VOR Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Ausgestaltung des Produktes.

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