Kostenrisiko
Was kostet ein verlorener Rechtsstreit?
Gebühren
Zivilverfahren
Zu den Kosten eines verlorenen Prozesses gehören die Gebühren für den eigenen Anwalt und für den Anwalt der Gegenseite, sowie die angefallenen Gerichtskosten.
Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Streitwerts des Verfahrens und der Instanz.
| Streitwert | I. Instanz | I.-II. Instanz | I.-III. Instanz (BGH) |
|---|---|---|---|
| 900 € | 569 € | 1.230 € | 2.090 € |
| 1.500 € | 867 € | 1.875 € | 3.197 € |
| 2.500 € | 1.249 € | 2.693 € | 4.601 € |
| 5.000 € | 2.202 € | 4.738 € | 8.112 € |
| 25.000 € | 5.062 € | 10.925 € | 18.731 € |
| 50.000 € | 7.639 € | 16.481 € | 28.268 € |
| 80.000 € | 9.156 € | 19.823 € | 34.003 € |
| 125.000 € | 11.430 € | 24.838 € | 42.607 € |
| 260.000 € | 17.525 € | 38.271 € | 65.656 € |
| 500.000 € | 26.742 € | 58.578 € | 100.501 € |
| 1.000.000 € | 40.167 € | 87.999 € | 150.988 € |
Hinzu kommen Nebenkosten und darüber hinaus weitere hohe Kosten, wenn das Gericht Sachverständige oder Zeugen vernimmt.
Gebühren
Straf- und Bußgeldsachen
Die Gebühren sind Rahmengebühren, deren Höhe sich im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bemisst. Unterschieden wird zwischen dem vorbereitenden Verfahren und dem gerichtlichen Verfahren. Neben einer Grundgebühr können hier jeweils Verfahrens- und Terminsgebühren sowie unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Zusatzgebühr anfallen. Hinzu kommen Dokumentenpauschale, Kopiekosten und Mehrwertsteuer. In Bußgeldsachen erfolgt eine Dreiteilung der Gebühren nach Höhe der Geldbuße.
| Strafsachen | Verfahrensgebühr | Zusatzgebühr | Terminsgebühr |
|---|---|---|---|
| Grundgebühr | 30 - 300 € | ||
| Vorbereitendes Verfahren | 30 - 250 € | 140 € | 30 - 250 € |
| Gerichtliches Verfahren | |||
| 30 - 250 € | 140 € | 60 - 400 € |
| 40 - 270 € | 155 € | 70 - 470 € |
| - OLG / Schwurgericht | 80 - 580 € | 330 € | 110 - 780 € |
| Berufung | 70 - 470 € | 270 € | 70 - 470 € |
| Revision | 100 - 930 € | 515 € | 100 - 470 € |
| Bußgeldverfahren | Verfahrensgebühr | Zusatzgebühr | Terminsgebühr |
|---|---|---|---|
| Grundgebühr | |||
| Bußgeld < 40 € | 20 - 150 € | ||
| Bußgeld 40 - 5.000 € | 20 - 150 € | ||
| Bußgeld > 5.000 € | 20 - 150 € | ||
| Vorbereitendes Verfahren | |||
| Bußgeld < 40 € | 10 - 100 € | 55 € | 10 - 100 € |
| Bußgeld 40 - 5.000 € | 20 - 250 € | 135 € | 20 - 250 € |
| Bußgeld > 5.000 € | 30 - 250 € | 140 € | 30 - 250 € |
| Gerichtliches Verfahren | |||
| Bußgeld < 40 € | 10 - 100 € | 55 € | 20 - 200 € |
| Bußgeld 40 - 5.000 € | 20 - 250 € | 135 € | 30 - 400 € |
| Bußgeld > 5.000 € | 40 - 300 € | 170 € | 70 - 470 € |
| Rechtsbeschwerde | |||
| Bußgeld < 40 € | 70 - 470 € | 270 € | 70 - 470 € |
| Bußgeld 40 - 5.000 € | 70 - 470 € | 270 € | 70 - 470 € |
| Bußgeld > 5.000 € | 70 - 470 € | 270 € | 70 - 470 € |
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Fragen & Antworten 'Rechtsschutz allgemein'
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Umgangssprachlich wird mit dem Begriff Rechtsschutz auch häufig die Rechtsschutz-Versicherung bezeichnet.
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