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Verkehrs-Rechtsschutz   Gerichtskosten   Anwaltskosten   Strafverfahren   Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz   Rechtsschutzversicherung   Straf-Rechtsschutz   Leistungen   Selbstbeteiligung   Rechtsschutz
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Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehr rechtlich abgesichert sein!

Setzen Sie Im Schadenfall Ihr Recht dank Übernahme von Anwalts-,

Gerichts- und Sachverständigenkosten durch.

Tarifwahl Rechtsschutzversicherung

Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz nach Bedarf auswählen

Bei den meisten Verkehrsunfällen existieren zumeist verschiedenste Meinungen über den Unfallhergang. Nicht selten müssen Sie Ihre Schadenersatzforderung gerichtlich durchsetzen. In einem solchen Fall fahren Sie deutlich besser, wenn Sie mit einer Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung versichert sind.

 

Wählen Sie den passenden Rechtsschutz-Tarif aus. Neben den auf Ihren Namen zugelassenen Fahrzeugen kann auch das Fahren von anderen KFZ versichert werden. 

Rechtlich gut aufgehoben

Das könnte auch Ihnen passieren!

  • Durchsetzung Ihrer Forderungen nach einem Unfall, wie z.B. Fahrzeugschäden und Schmerzensgeld.
  • Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten mit dem Kfz-Verkäufer z.B. wegen verschwiegener Mängel oder mit der Kfz-Werkstatt wegen einer mangelhaften Reparatur.
  • Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund angeblicher körperlicher Mängel entzogen. Um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, müssen Sie sich vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzen.
Schadenfall

Unfälle passieren täglich, sorgen Sie deshalb vor.

Beim Überholen eines Fahrzeuges stieß der volljährige Sohn des Versicherungsnehmers Franz H. (Name von der Redaktion geändert), welcher sich noch in Ausbildung befindet, mit einem entgegen kommenden Fahrzeug zusammen, in dem zwei Menschen starben.

Gegen ihn ergeht ein Strafbefehl, in dem er beschuldigt wird, durch Fahrlässigkeit den Tod zweier Menschen verursacht zu haben, strafbar als fahrlässige Tötung.

 

Lesen Sie mehr zu diesem Rechtschutz-Fall...

 
Wer ist versichert?

Versicherungsumfang

 

Ausschlaggebend ist, auf wen die Fahrzeuge zugelassen sind:

  • Auf den Versicherungsnehmer – Verkehrs-Rechtsschutz
  • Auf den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen – Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
  • Weder auf den Versicherungsnehmer, noch auf die Familienangehörigen – Fahrzeug-Rechtsschutz. Bei dieser Rechtsschutzversicherung muss das Kennzeichen angegeben werden.
Was ist versichert?

Versicherte Leistungen

 

In der Regel sind bei einem Verkehrsrechtsschutz die folgenden Leistungsarten versichert:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Erweitern Sie die Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung durch Kombination!

Mehr als nur Verkehrs-Rechtsschutz?

 

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  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken

Weitere Rechtsschutz-Tarife für Nichtselbständige

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Vorsorge-Rechtsschutz
Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer variieren. Bitte informieren Sie sich VOR Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Ausgestaltung des Produktes.

Tarifvergleich auf einen Klick!

Starten Sie den Tarifvergleich mit einem Klick, wenn Sie optimal abgesichert sein wollen als...
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Fragen & Antworten 'Rechtsschutz allgemein'

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
In einem Satz erläutert ist eine Rechtsschutzversicherung eine Versicherung, die das finanzielle Risiko im Falle eines Rechtsstreits versichert. Rechtsschutzversicherungen werden sowohl für Privatpersonen, als auch für Firmen und Selbständige angeboten.

Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die finanzielle Sicherheit in Rechtsfragen, auf die Sie nicht verzichten sollten! Und warten Sie mit einem Abschluß nicht bis zum Eintritt eines Schadenfalls, sondern sorgen Sie rechtzeitig vor! Denn bei den meisten Versicherungsunternehmen gilt im Rechtsschutz-Bereich eine Wartefrist von drei Monaten. D.h., erst nach drei Monate gewährt Ihnen Ihre Versicherung die Kostenübernahme in einem Rechtsschutzfall!


Benötige ich eine Rechtsschutz-Versicherung?
Ja.

Denn eine rechtliche Absicherung privater Risiken ist heutzutage nicht zu unterschätzen. Was Ihnen alles zustoßen kann, sehen Sie auch bei den vielen Gerichts-Shows im Fernsehen. Und Sie wollen doch nicht etwa die nächste Hauptrolle spielen!?

Jeder Selbständige ist ein Spezialist auf seinem Gebiet. Was liegt da näher, als alle rechtlichen Fragen ebenfalls den Spezialisten zu überlassen und die finanziellen Risiken entsprechend abzusichern? Jede unternehmerische Tätigkeit - auch Ihre - ist mit Risiken verbunden, seien es Betriebs- oder Verkehrsunfälle oder auch Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern. Kommt es zum Rechtsstreit, kann guter Rat schnell teuer werden.

 


Was ist Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz ist das Recht jeden Bürgers, sein Recht vor unabhängigen Gerichten geltend zu machen und eine Entscheidung zu einem bestimmten Sachverhalt zu erhalten.

Die Gewährleistung des Rechtsschutzes und der Anspruch auf rechtliches Gehör sind in der Bundesrepublik Deutschland Grundrechte.

Umgangssprachlich wird mit dem Begriff Rechtsschutz auch häufig die Rechtsschutz-Versicherung bezeichnet.


Welche Kosten werden von einer Rechtsschutz-Versicherung übernommen?
Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten für den eigenen und gegnerischen Anwalt gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung, die Kosten für das Gericht und möglicher angehörter Zeugen und Sachverständigen sowie die Kosten einer Kaution bei Strafsachen. Die Kostenerstattung ist dabei limitiert durch die im Vertrag geregelte Deckungssumme. Geldstrafen und Geldbußen sind immer von Ihnen zu entrichten und werden grundsätzlich nicht von einer Rechtsschutz-Versicherung getragen.


Kann ich mir meinen Anwalt selbst aussuchen?
Ja, Sie haben freie Anwaltswahl. Allerdings sollten Sie vorab klären, ob Ihr Anwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Ansonsten kann es sein, daß Ihre Rechtsschutz-Versicherung ein Teil der Kosten nicht übernimmt.

TIPP: Kontaktieren Sie im Schadenfall immer zuerst Ihre Rechtsschutz-Versicherung! Dort vermittelt man Sie immer an einen kompetenten Anwalt in Ihrer Nähe weiter! Damit sparen Sie sich viel Zeit und Aufwand bei der eigenen Anwaltssuche.


Welche Tatbestände sind nicht durch meine Rechtsschutz-Versicherung abgedeckt?
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Straftaten, wie z.B. Diebstahl oder Körperverletzung. Auch wenn Sie selbst eine Strafanzeige stellen, werden die Kosten nicht durch die Rechtsschutz-Versicherung übernommen. Zudem werden von den Rechtsschutz-Versicherern weitere Risiken ausgenommen, diese sind dann in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführt. Eine Zusammenfassung finden Sie auf der Seite über nicht versicherbare Risiken.

 


  • Leistungsarten

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Daten-Rechtsschutz
  • Nicht versicherbare Risiken
  • Versicherungsfall
  • Rechtsschutz für Nichtselbständige

  • Verkehrs-/Fahrzeug-Rechtsschutz
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Vorsorge-Rechtsschutz
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