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Gerichtskosten   Rechtsschutzversicherung   Rechtsschutz   Selbstbeteiligung   Straf-Rechtsschutz   Leistungen   Verkehrs-Rechtsschutz   Anwaltskosten   Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz   Strafverfahren
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Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Sich im privaten und beruflichen Bereich sowie im Verkehrsbereich bestens versichert wissen.

Tarifwahl Rechtsschutzversicherung

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Mit einer Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung (PBV) sind Sie im privaten sowie beruflichen Bereich und im Verkehrsbereich bestens versichert – egal ob als Single, mit Ihrer ganzen Familie oder als Senior und Renter.

 

Sichern Sie sich und Ihre Familie gegen die Eventualitäten und auftretenden rechtlichen Probleme, mit denen man im täglichen Leben konfrontiert wird ab.

Rechtlich gut aufgehoben

Das könnte auch Ihnen passieren!

  • Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht.
  • Sie streiten sich mit der Berufsgenossenschaft nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit.
  • Ihr Sohn oder Ihre Tochter wird brutal zusammengeschlagen. Sie treten im Strafprozess als Nebenkläger auf.
  • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, weil Sie trotz behördlicher Auflagen Ihren Hund ohne Maulkorb frei laufen ließen. 
  • Ein falsch ausgestellter Kfz-Steuerbescheid führt zu einer Klage vor dem Finanzgericht.
Schadenfall

Berufsunfähigkeit

 

Viktor R. (Name von der Redaktion geändert) hatte zugunsten seines 20-jährigen, in der Berufsausbildung befindlichen Sohnes eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nach Stellung des Antrages erlitt der Berechtigte einen Unfall. Hiervon erhielt der Versicherer jedoch erst nach Annahme des Vertrages Kenntnis. Er verneinte seine Eintrittspflicht wegen Obliegenheitsverletzung, da der Unfall zwischen Antragstellung und Annahme erfolgt sei und die versicherte Person dies nicht unverzüglich schriftlich angezeigt habe.

 

Lesen Sie mehr zu diesem Rechtsschutz-Fall...

Wer ist versichert?

Versicherungsumfang

 

Zum versicherten Personenkreis zählen in der Regel:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition in den jeweiligen Bedingungen)
  • Eltern (gemäß Familiendefinition in den jeweiligen Bedingungen)

 

KEIN Versicherungsschutz besteht:

  • für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Was ist versichert?

Versicherte Leistungen

Bei einer Vielzahl der Versicherungsunternehmen sind diese Leistungen versichert: 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Kombinieren Sie den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz mit anderen Rechtsschutz-Produkten

Mehr als nur Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz?

 

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  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz

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  • Verkehrs-/Fahrzeug-Rechtsschutz
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Vorsorge-Rechtsschutz
Wichtig

Bitte beachten Sie:

Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer variieren. Bitte informieren Sie sich VOR Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Ausgestaltung des Produktes.

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Fragen & Antworten 'Rechtsschutz allgemein'

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
In einem Satz erläutert ist eine Rechtsschutzversicherung eine Versicherung, die das finanzielle Risiko im Falle eines Rechtsstreits versichert. Rechtsschutzversicherungen werden sowohl für Privatpersonen, als auch für Firmen und Selbständige angeboten.

Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die finanzielle Sicherheit in Rechtsfragen, auf die Sie nicht verzichten sollten! Und warten Sie mit einem Abschluß nicht bis zum Eintritt eines Schadenfalls, sondern sorgen Sie rechtzeitig vor! Denn bei den meisten Versicherungsunternehmen gilt im Rechtsschutz-Bereich eine Wartefrist von drei Monaten. D.h., erst nach drei Monate gewährt Ihnen Ihre Versicherung die Kostenübernahme in einem Rechtsschutzfall!


Benötige ich eine Rechtsschutz-Versicherung?
Ja.

Denn eine rechtliche Absicherung privater Risiken ist heutzutage nicht zu unterschätzen. Was Ihnen alles zustoßen kann, sehen Sie auch bei den vielen Gerichts-Shows im Fernsehen. Und Sie wollen doch nicht etwa die nächste Hauptrolle spielen!?

Jeder Selbständige ist ein Spezialist auf seinem Gebiet. Was liegt da näher, als alle rechtlichen Fragen ebenfalls den Spezialisten zu überlassen und die finanziellen Risiken entsprechend abzusichern? Jede unternehmerische Tätigkeit - auch Ihre - ist mit Risiken verbunden, seien es Betriebs- oder Verkehrsunfälle oder auch Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern. Kommt es zum Rechtsstreit, kann guter Rat schnell teuer werden.

 


Was ist Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz ist das Recht jeden Bürgers, sein Recht vor unabhängigen Gerichten geltend zu machen und eine Entscheidung zu einem bestimmten Sachverhalt zu erhalten.

Die Gewährleistung des Rechtsschutzes und der Anspruch auf rechtliches Gehör sind in der Bundesrepublik Deutschland Grundrechte.

Umgangssprachlich wird mit dem Begriff Rechtsschutz auch häufig die Rechtsschutz-Versicherung bezeichnet.


Welche Kosten werden von einer Rechtsschutz-Versicherung übernommen?
Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten für den eigenen und gegnerischen Anwalt gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung, die Kosten für das Gericht und möglicher angehörter Zeugen und Sachverständigen sowie die Kosten einer Kaution bei Strafsachen. Die Kostenerstattung ist dabei limitiert durch die im Vertrag geregelte Deckungssumme. Geldstrafen und Geldbußen sind immer von Ihnen zu entrichten und werden grundsätzlich nicht von einer Rechtsschutz-Versicherung getragen.


Kann ich mir meinen Anwalt selbst aussuchen?
Ja, Sie haben freie Anwaltswahl. Allerdings sollten Sie vorab klären, ob Ihr Anwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Ansonsten kann es sein, daß Ihre Rechtsschutz-Versicherung ein Teil der Kosten nicht übernimmt.

TIPP: Kontaktieren Sie im Schadenfall immer zuerst Ihre Rechtsschutz-Versicherung! Dort vermittelt man Sie immer an einen kompetenten Anwalt in Ihrer Nähe weiter! Damit sparen Sie sich viel Zeit und Aufwand bei der eigenen Anwaltssuche.


Welche Tatbestände sind nicht durch meine Rechtsschutz-Versicherung abgedeckt?
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Straftaten, wie z.B. Diebstahl oder Körperverletzung. Auch wenn Sie selbst eine Strafanzeige stellen, werden die Kosten nicht durch die Rechtsschutz-Versicherung übernommen. Zudem werden von den Rechtsschutz-Versicherern weitere Risiken ausgenommen, diese sind dann in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführt. Eine Zusammenfassung finden Sie auf der Seite über nicht versicherbare Risiken.

 


  • Leistungsarten

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Daten-Rechtsschutz
  • Nicht versicherbare Risiken
  • Versicherungsfall
  • Rechtsschutz für Nichtselbständige

  • Verkehrs-/Fahrzeug-Rechtsschutz
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
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