Geschichten aus dem wahren Leben
Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Das fehlende Testament
Der Onkel des Versicherungsnehmers Joseph P. (Name von der Redaktion geändert) ist verstorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Außer Jospeh P. gibt es noch eine weitere Cousine. Das Vermögen besteht vor allem aus einer kleinen Firma, in der Joseph P. als Geschäftsführer angestellt ist.
Joseph P.'s Cousine will die Firma aber sofort verkaufen, sie will Bares. Dagegen wehrt sich Joseph P. verständlicherweise. Der Streit eskaliert. Beide Seiten schalten auf stur.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung droht die Fronten noch weiter zu verhärten, was der Firma schaden könnte. Joseph P. schaltet deshalb einen Mediator ein.
Die Parteien finden im Mediationsverfahren nach vier Sitzungen in sieben Sitzungsstunden folgende Einigung:
Die Cousine will ihren Traum vom Eigenheim erfüllen. Sie bekommt dafür ein sehr zinsgünstiges Darlehen der Firma. Außerdem kann ihr Sohn, der bislang noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, in der Firma eine Ausbildung zum Industriekaufmann beginnen.
Joseph P. ist der Erhalt des Unternehmens in der Familie und sein eigener Arbeitsplatz wichtig. Er bleibt Geschäftsführer der Firma. Er wird monatlich einen Bericht über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens an die Cousine liefern, vorhandene Gewinne sollen zu 25 % an die Gesellschafter ausgezahlt werden, 75 % werden reinvestiert.
Joseph P.'s Rechtsschutz-Versicherung übernimmt im Rahmen ihrer Eintrittspflicht die Hälte der Kosten. Die andere Hälfte übernimmt – wie zuvor im Mediationsvertrag vereinbart – die Cousine.
Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem ein neutraler Dritter den Konfliktparteien hilft, eine eigenständige, auf ihren Interessen basierende Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten.
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