Einliegerwohnung
Erfolgsaussichten
Ehescheidung
Die Ehescheidung ist im 4. Buch des BGB geregelt und unterfällt dem Familienrecht.
Für Streitigkeiten aus dem Familienrecht besteht nur der so genannte Beratungs-Rechtsschutz. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit, wie z.B. das Fertigen von Schriftsätzen, Korrespondenz mit der Gegenseite oder die Tätigkeit des Anwaltes vor Gericht sind nicht versicherbar. Wenn daher der Rat mit einer weitergehenden Tätigkeit verbunden ist, entfällt auch der Rechtsschutz für die Beratung.
Als Besonderheit ist bei einigen Rechtsschutzversicherungen die Mediation mitversichert.
Einstellung des Verfahrens
Die Einstellung des Verfahrens im Strafrecht kann durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erfolgen. Es gibt mehrere Einstellungstatbestände, z.B. fehlender Tatnachweis, mangelnde Schuldfähigkeit, Verjährung, Einstellung gegen Geldauflage.
Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist eine Form des vorläufigen Rechtsschutzes. Bei der einstweiligen Verfügung entscheidet das Gericht bereits vor der Entscheidung im Hauptsacheverfahren, um dem Antragssteller ggf. seine Rechte vorerst zu sichern. Denn durch die Dauer des Hauptsacheverfahrens kann es u.U. sein, dass der Antragssteller seine Recht nicht mehr durchsetzen kann oder einstweilen geschützt werden muss.
Erbrecht
Das Erbrecht ist im 5. Buch des BGB geregelt. Hierunter fallen z.B. die Regelungen zur gesetzliche Erbfolge, zu Testamenten, zur Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft, zu Vermächtnissen und zum Pflichtteil.
Für Streitigkeiten aus dem Erbrecht besteht nur der so genannte Beratungs-Rechtsschutz. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit, wie z.B. das Fertigen von Schriftsätzen, Korrespondenz mit der Gegenseite oder die Tätigkeit des Anwaltes vor Gericht sind nicht versicherbar.
Als Besonderheit ist bei einigen Rechtsschutzversicherungen die Mediation mitversichert.
Ersatzfahrzeug
Das Ersatzfahrzeug, auch Folgefahrzeug genannt, ist ein gleichartiges Fahrzeug, welches an die Stelle des bisher versicherten Fahrzeuges tritt.
Der Fahrzeugwechsel ist dem Rechtsschutz-Versicherer in der Regel innerhalb von zwei Monaten anzuzeigen.
Erstberatung









