Dingliches Recht
Dingliche Rechte sind absolute Rechte über eine Sache. Das bedeutet, dass sie gegenüber jedermann wirken. Dingliche Rechte sind im Sachenrecht geregelt. Im Unterschied hierzu gibt es die relativen Rechte, die nur zwischen den betroffenen Vertragspartnern von z.B. schuldrechtlichen Verträgen wirken.
Ein Beispiel für ein dingliches Recht ist das Eigentum.
Deckungsklage
Deckungssumme
Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme) legt die Höchstgrenze der Geldleistung der Rechtsschutzversicherung für jeden Versicherungsfall fest. Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem abgeschlossen Vertrag und dessen Bedingungen.
Deckungszusage
Mit der Deckungszusage erklärt der Rechtsschutz-Versicherer seine Eintrittspflicht für den konkreten Rechtsschutz-Fall im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages. Die Deckungszusage bezieht sich dabei immer nur auf eine Instanz.
Die Deckungszusage kann widerrufen werden, wenn dem Rechtsschutz-Versicherer erst nachträglich Umstände bekannt werden, die ihn zur Leistungsverweigerung berechtigen.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz ermöglicht die Kostenübernahme für die Verteidigung in Verfahren wegen eines disziplinar- oder standesrechtlichen Verstoßes.
Das Disziplinarrecht ist ein Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter, das bei bestimmten Berufen/Berufsgruppen wegen Dienstvergehen anwendbar ist, z.B. Beamte, Richter, Notare.
Das Standesrecht ist ein Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter, das für bestimmte Berufszweige Verletzungen, der für diese Berufszweige geltenden Spezialbestimmungen ahndet. Standesrechtliche Vorschriften gibt es z.B. für Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten.
Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung besteht, sofern ein Versicherungsnehmer bei unterschiedlichen Rechtsschutzversicherungen zeitgleich für die selben Risiken versichert ist. Oftmals ist dies der Fall nach einer Eheschließung, da der Ehegatte zumeist mitversichert ist.
In solche einem Fall prüfen die Versicherungen, wer die „älteren“ Rechte hat und der neuere Vertrag wird aufgehoben.









