Zeugenbeistand
Unter Zeugenbeistand versteht man im Strafprozessrecht den Rechtsbeistand eines Zeugen. Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit als Zeugenbeistand nach dem RVG dieselben Gebühren wie ein Strafverteidiger, § 2 II i.V.m. Anlage 1 Teil 4 Vorbem. 4 I RVG.
Zwangsvollstreckung
Mit der Zwangsvollstreckung kann ein gerichtlich festgestellter Rechtsanspruch durchgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Vollstreckungstitel.
Zwangsvollstreckungskosten
Für die Zwangsvollstreckung fallen Kosten an, z.B. Gerichtsvollzieherkosten. Meist werden von der Rechtsschutzversicherung drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel übernommen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden, werden jedoch zumeist nicht übernommen.
Zu beachten sind die jeweiligen ARB.









