Wartezeit
Bei einigen Leistungsarten besteht in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von bis zu drei Monaten. Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes.
Keine Wartezeit besteht zumeist für die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher Interessen, sowie im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht und im Opfer-Rechtsschutz.
Widerspruchsverfahren
Wettbewerbsrecht









