Verbrechen
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 I StGB.
Beispiele hierfür sind: Mord, Totschlag, Raub
Vergehen
Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (unter einem Jahr) oder mit Geldstrafe bedroht sind, § 12 II StGB.
Beispiele hierfür sind: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung
Vergleich
Vorsatz
Vorsatz ist ebenso wie die Fahrlässigkeit eine Form der Schuld. Unter Vorsatz wird kurz gesagt das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung verstanden, wobei es verschiedene Arten des Vorsatzes gibt. Eine gesetzliche Definition des Vorsatzes gibt es weder im Strafgesetzbuch noch im BGB.
Verfassungsgericht
Vergleichskosten
Verjährung
Verkehrsanwalt
Verkehrs-Rechtsschutz
Verkehrszentralregister
Vermieter-Rechtsschtz
Versicherungsfall
Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versicherungsfalles ebenso wie dessen Zeitpunkt werden durch die entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Allgemeinen Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen des Versicherers bestimmt.
Versicherungsbeginn
Versicherungsende
Versicherungsnehmer
Versicherungspolice
Versicherungssteuer
Versicherungssumme
Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme) legt die Höchstgrenze der Geldleistung der Rechtsschutzversicherung für jeden Versicherungsfall fest. Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem abgeschlossen Vertrag und dessen Bedingungen.
Versicherungsvertrag
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Vertrags-Rechtsschutz
Verwaltungsrecht
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Rechtsschutz besteht hierüber in Verfahren die Fahrerlaubnis betreffend (z.B. Einschränkung, Entzug, Wiedererlangnung).
Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen ist als Leistungsart über verschiedene Produkte mitversichert (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz).
Volljährige
Die Volljährigkeit tritt in Deutschland nach § 2 BGB mit der Vollendung des 18.Lebensjahres ein. Es besteht unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, d.h. es können selbständig Rechtsgeschäfte jeder Art abgeschlossen werden.
Volljährige, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft lebende Kinder können, längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten noch im Rechtsschutz-Vertrag ihrer Eltern mitversichert sein. Entscheidend für die Frage der Mitversicherung sind die ARB der jeweiligen Rechtsschutzversicherung.
Vorvertraglich









