Unterhalt
Unterlassungsanspruch
Urheberrecht
Urheberrechtsverletzung
Unfallflucht
Der strafgesetzliche Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird auch als Fahrerflucht oder Unfallflucht bezeichnet. Dieser Tatbestand wird nach dem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort setzt Vorsatz voraus. Wird der Versicherungsnehmer rechtskräftig deswegen verurteilt, so entfällt meist rückwirkend der Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer ist dann verpflichtet, bereits bezahlte Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zurückzuzahlen.









