Schadenersatz
Schuldrechtliche Verträge
Strafverfahren
Stichentscheid
Sachverständiger
Oftmals ist in einem Prozess zum Beweis eigener Ansprüche oder zum Entkräften der gegnerischen Behauptung ein Sachverständigengutachten notwendig. Dies vor allem aufgrund der weitreichenden Technisierung und Undurchschaubarkeit in allen
Lebensbereichen. Ordnet das Gericht in diesen Fällen die Einholung eines Sachverständigengutachtens an, so sind die Kosten hierfür vom Versicherungsnehmer zu verauslagen. Liegt ein versicherter Rechtsschutzfall vor, werden die anfallende Sachverständigenkosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Außergerichtliche Sachverständigenkosten werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. Eine Ausnahme hiervon besteht,
wenn ein technisches Gutachten für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren erforderlich ist oder
wenn ein technisches Gutachten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- oder Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande erforderlich ist oder
wenn ein Gutachten für die Geltendmachung der Ersatzansprüche bei im Ausland eingetreten Beschädigungen eines Motorfahrzeuges zu Lande notwendig ist.
In den beiden ersten Alternativen muss der technische Sachverständige öffentlich bestellt sein oder es muss sich um eine rechtsfähige technische Sachverständigenorganisation handeln.
Für den konkreten Einzelfall sind die Bedingungen der jeweiligen Rechtsschutzversicherung zu beachten.
Schadensersatz-Rechtsschutz
Schadenmeldung
Schadenquote
Scheidung
Die Scheidung ist im 4. Buch des BGB geregelt und unterfällt dem Familienrecht.
Für Streitigkeiten aus dem Familienrecht besteht nur der so genannte Beratungs-Rechtsschutz. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit, wie z.B. das Fertigen von Schriftsätzen, Korrespondenz mit der Gegenseite oder die Tätigkeit des Anwaltes vor Gericht sind nicht versicherbar. Wenn daher der Rat mit einer weitergehenden Tätigkeit verbunden ist, entfällt auch der Rechtsschutz für die Beratung.
Als Besonderheit ist bei einigen Rechtsschutzversicherungen die Mediation mitversichert.
Selbständige
Selbstbehalt
Die Selbstbeteiligung oder auch Selbstbehalt ist der Betrag, mit dem sich der Versicherungsnehmer an den Kosten des jeweiligen Rechtsstreites zu beteiligen hat. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem mit dem Versicherungsnehmer abgeschlossenen Rechtsschutz-Vertrag.
Die Selbstbeteiligung dient zum einen der Vermeidung so genannter Bagatellstreitigkeiten und zum anderen dazu, den Versicherungsbeitrag niedrig zu halten.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung oder auch Selbstbehalt ist der Betrag, mit dem sich der Versicherungsnehmer an den Kosten des jeweiligen Rechtsstreites zu beteiligen hat. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Versicherungsnehmer abgeschlossenen Rechtsschutz-Vertrag.
Die Selbstbeteiligung dient zum einen der Vermeidung so genannter Bagatellstreitigkeiten und zum anderen dazu, den Versicherungsbeitrag niedrig zu halten.
Senioren
Single
Sozialrecht
Unter Sozialrecht versteht man die Normen, die das Verhältnis der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversicherten, Antragssteller oder Leistungsempfänger regeln.
Überwiegend geregelt ist das Sozialrecht in den Sozialgesetzbüchern SGB I – XII. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Regelungen in anderen Gesetzen. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt das Verfahren vor den Sozialgerichten.
Sozialgerichts-Rechtsschtz
Versichert sind über den Sozialgerichts-Rechtsschutz Streitigkeiten vor Gericht im Bereich des Sozialrechts für die der Sozialgerichtsweg eröffnet ist. Hierzu zählen z.B.Angelegenheiten der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenkasse, Arbeitslosenversicherung), der Agentur für Arbeit (Arbeitlosenhilfe, Arbeitsvermittlung, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen),
des Kassenarztrechts und Auseinandersetzungen des Arbeitsgebers über den Arbeitsgeberanteil zur Sozialversicherung.
Versicherungsschutz besteht nur vor deutschen Sozialgerichten.
Kein Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung (Antragsstellung, Widerspruchsverfahren). Nach den neueren ARB bestimmter Rechtsschutzversicherungen ist jedoch das Widerspruchsverfahren
mitversichert.
Spekulationsgeschäft
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Steuerrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Über den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht bzgl. dem jeweils versicherten Bereich Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheit vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Über den Verkehrs-Rechtsschutz ist somit beispielsweise ein Klageverfahren wegen der Kfz-Steuer mitversichert.
Es besteht kein Rechtsschutz für die vorgerichtliche Interessenwahrnehmung (z.B. Einspruchsverfahren).
Strafrecht
Strafverfahren
Straf-Rechtsschutz
Über den Straf-Rechtsschutz ist je nach versichertem Produkt zumeist die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens sowie eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist versichert, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.
Wird bei einem verkehrsrechtlichen Vergehen rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Wird dem Versicherungsnehmer bei sonstigen Vergehen vorgeworfen ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht in der Regel rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat.
Es besteht über den allgemeinen Straf-Rechtsschutz kein Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Verbrechens oder eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens (z.B. Beleidigung, Betrug, Diebstahl). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.
Zu beachten sind die jeweiligen ARB.
Strafprozess
Straftat
Streitwert
Studenten
Termingeschäft









