Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskosten
Für jede Tätigkeit des Anwalts – auch für eine Beratung – fallen Kosten an. Diese sind im so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren richten sich zumeist nach der Höhe des Streitwertes. In einigen Verfahren (z.B. Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren) bestehen Betragsrahmengebühren.
Es können grundsätzlich auch Honorarvereinbarungen mit dem Anwalt getroffen werden. Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Honorarvereinbarungen generell nicht auf. Es wird die gesetzliche Vergütung übernommen.
Rechtsanwaltswechsel
Rechtsmittel
Durch ein Rechtsmittel kann eine gerichtliche Entscheidung durch ein höheres Gericht überprüft werden.
Ist ein Rechtsmittel zulässig und sind Erfolgsaussichten gegeben, übernimmt die Rechtsschutzversicherung normalerweise auch die Kosten des Rechtsmittels, soweit Versicherungsschutz besteht.
Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Rechtsschutz für Mieter
Rechtsschutz für Vermieter
Rechtsschutz für Wohnungseigentümer
Rechtsschutz für Selbständige
Rechtsschutz-Versicherung
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Rechtsschutz besteht je nach versichertem Produkt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten Schadenersatz-, Arbeits- oder Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist.
Körperschaftliche Rechtsverhältnisse (z.B. Verein oder Genossenschaft) sind keine privatrechtlichen Schuldverhältnisse und daher nicht versichert. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse.
Rechtsschutz besteht wegen des schwer überschaubaren und schwer kalkulierbaren Risikos grundsätzlich nicht für Verträge im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Ausnahmen hiervon können für selbständige Ärzte und sonstige Heilwesenberufe, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Landwirte bestehen.
Zu beachten sind auch die allgemeinen Risikoausschlüsse.
Für den konkreten Umfang der Versicherung sind immer die Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers zu beachten.
Rechtsschutzfall
Rechtsschutzzusage
Regress-Rechtsschutz
Spezielles Rechtsschutz-Produkt für Ärzte. Rechtsschutz besteht bzgl. der im Versicherungsschein bezeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Vorverfahren, die der Sozialgerichtsbarkeit unterfallen und die sich aus Regressen durch die zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- oder Behandlungsweise ergeben.
Meist besteht eine Deckelung der zu übernehmenden Kosten durch einen vereinbarten Höchstbetrag.
Reisekosten
Ob und in welchen Fällen Reisekosten vom Rechtsschutz-Versicherer übernommen werden, ist in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen geregelt.
Revision
Risikoausschluss
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren









