Berufsgenossenschaft
Betreuungsanordung
BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit der BaFin wurde die Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach vereinigt. Ziel ist die Gewährleistung eines funktionsfähigen, stabilen und integren deutschen Finanzsystems.
Baurisiko
Vom Rechtsschutz ausgeschlossen ist das so genannte Baurisiko. Hierunter werden alle Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes, der Planung oder Errichtung ebenso wie der genehmigungs-/anzeige-/freistellungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt sowie der Finanzierung eines der genannten Vorhaben.
Ausgeschlossen vom Rechtsschutz sind demnach beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, dem Architektenvertrag, Erwerb eines Fertighauses, genehmigungspflichtigen Anbau eines Balkons oder Ausbau eines Daches.
Diese Streitigkeiten wurden wegen der regelmäßig sehr hohen Kosten und zur Umgehung einer ansonsten notwendigen Erhöhung der Beiträge vom Rechtsschutz ausgeschlossen.
Unterschiede bestehen zu den ARB 75. Nach diesen kam es auf den unmittelbaren Zusammenhang an. Auch fehlte die Finanzierungsklausel.
Beamte
Beitrag
Der Beitrag (auch Prämie) ist das vereinbarte Entgelt für die Vertragsleistung des Versicherungsunternehmens.
Berechtigter Fahrer
Berechtigter Fahrer ist derjenige, der mit Einverständnis des Verfügungsberechtigten bzgl. der Fahrzeugbenutzung ein rechtsschutzversichertes Fahrzeug lenkt. Das Einverständnis des Verfügungsberechtigten kann dabei ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.
Berufs-Rechtsschutz
Über den Arbeits-Rechtsschutz (auch Berufs-Rechtsschutz) können Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen versichert werden. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten trägt grundsätzlich jeder seine Kosten selbst, auch im Falle des Obsiegens. Sollte z.B. im Falle einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage nötig sein, können die Kosten hierfür über die Rechtschutzversicherung abgerechnet werden.
Ausgeschlossen vom Rechtsschutz sind Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen.
Nicht unter den Arbeits-Rechtsschutz fallen freie Mitarbeiter und Handelsvertreter. Bei diesen besteht kein Arbeitsverhältnis sondern eine
selbständige Tätigkeit.
Berufung
Beratungs-Rechtsschutz
Der Beratungs-Rechtsschutz besteht im Bereich des Familien- und Erbrechts. Versichert ist die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn dieser nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt. Es besteht daher ausschließlich Rechtsschutz für eine Beratung, nicht für eine darüber hinaus gehende Tätigkeit, wie z.B. das Fertigen von Schriftsätzen, die Korrespondenz mit der Gegenseite oder eine Tätigkeit des Anwaltes vor Gericht. Ist die Beratung mit einer weitergehenden Tätigkeit verbunden, entfällt auch der Rechtsschutz für die Beratung.
Voraussetzung für die Eintrittspflicht im Beratungs-Rechtsschutz ist eine Veränderung der Rechtslage. Rein vorsorgliche Beratungen (z.B. zur Testamentserrichtung) und Beratungen, im Falle der lediglich wirtschaftlichen Veränderung der Lage des VN (z.B. Unterhaltsangelegenheiten) sind nicht versicherbar.
Bußgeld
Bußgeldkatalog
Bußgeldverfahren









