Ombudsmann
Obliegenheiten
Opfer-Rechtsschutz
Über den Opfer-Rechtsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen Rechtsschutz im privaten Bereich als Opfer von Gewaltstraftaten. Hierzu zählen bestimmte Verbrechen sowie bestimmte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (nähere Bestimmungen in den jeweiligen ARB). Das Opfer kann z.B. als Nebenkläger einer vor einem deutschen Strafgericht
erhobenen öffentlichen Klage gegen den Täter auftreten oder sich einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand nehmen. Die Kosten hierfür werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
erhobenen öffentlichen Klage gegen den Täter auftreten oder sich einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand nehmen. Die Kosten hierfür werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten (Owi) sind keine Straftaten, sondern rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine Straftat liegt vor, wenn nach der verletzten Norm eine Geld- oder Freiheitstrafe angedroht ist.
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Mit diesem Verfahren werden Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Entsprechend dem versicherten Produkt (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz) besteht Rechtsschutz für die Verteidigung in
Ordnungswidrigkeitenverfahren in dem versicherten Bereich. Hierbei spielt in der Regel auch ein vorsätzliches Verhalten keine Rolle.
Im Verkehrs-Rechtsschutz besteht daher beispielsweise Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes.
Nicht versichert werden können Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen Park- oder Halteverstößen.









