Laufzeit
Die Laufzeit ist die Dauer eines Vertrages vom Beginn, d.h. dem Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsschutzes, bis zur Beendigung, z.B. durch Ablauf, Kündigung, Wagniswegfall.
Leistungsarten
Die Leistungsarten definieren den Bereich für den Rechtsschutz besteht. Welche Leistungsarten ein Produkt enthält ist in den Bedingungen (ARB) festgelegt.
Es werden folgende Leistungsarten unterschieden:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz (evtl. unter Einschluss des Widerspruchsverfahrens)
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich
Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
Erbrecht
Opfer-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Rechtsschutz-Produkt für Inhaber einer Land-, und/oder Forstwirtschaft. Die Beiträge werden meistens nach den Hektar-Größen der land- und/oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche berechnet.
Zu beachten ist, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nur dann versichert werden kann, wenn sich die Tätigkeit auf den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bezieht, nicht gewerbesteuerpflichtig ist und die Zugehörigkeit zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gegeben ist.
Der Altenteiler sowie der Hoferbe kann mitversichert werden.
Versicherbare Leistungsarten sind:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für land- und forstwirtschaftliche
genutzte Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz (evtl. unter Einschluss des Widerspruchsverfahrens)
Verwaltungs-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
Erbrecht
Opfer-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Die Ausgestaltung der Versicherung ist im konkreten Fall von den jeweiligen Rechtsschutzversicherungen abhängig.
Lebenspartner, nichtehelicher
Der Partner des anderen Geschlechts oder der gleichgeschlechtliche Partner, mit dem eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht, kann durch den Versicherungsnehmer als mitversicherte Person in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Der Partner ist der Versicherung namentlich zu melden. Die Aufnahme in den Rechtschutz-Vertrag erfolgt durch die namentliche Nennung des
Partners im Versicherungsschein (eventuelle Wartezeit ist zu beachten). Auch die Kinder des Lebenspartners können in den Rechtsschutz-Vertrag mit aufgenommen werden.
Die Mitversicherungsmöglichkeit richtet sich nach den jeweiligen ARB der einzelnen Rechtsschutzversicherungen.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nicht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie für Streitigkeiten des Lebenspartners gegen den Versicherungsnehmer.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung ist in § 5 ARB (ARB 94ff.) geregelt bzw. § 2 ARB (ARB 75). Hierin ist festgelegt, welche Kosten die Rechtsschutzversicherung in einem versicherten Fall übernimmt.









