Handelsgesellschaften
Die rechtliche Interessenwahrnehmung aus dem Recht der Handelsgesellschaften ist in der Regel vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Zu den Handelsgesellschaften zählen u.a. die oHG, KG, AG, GmbH.
Honorarvereinbarung
Wenn die Vergütung zwischen Rechtsanwalt und Mandant frei vereinbart ist, spricht man von einer Honorarvereinbarung.
Von den meisten Rechtsschutz-Versicherern werden Honorarvereinbarungen bedingungsgemäß nicht oder nur in speziell geregelten Fällen übernommen.
Halter
Der Fahrzeughalter ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug besitzt und es auf eigene Rechnung beruflich oder privat in Gebrauch hat.









