Gerichtskosten
Geschäftsführer
Mit Geschäftsführer wird der gesetzliche Vertreter einer GmbH oder der/die geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG sowie einer KG bezeichnet.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist vom Rechtsschutz ausgeschlossen.
Gesetzlicher Vertreter einer juristischen Personen
Der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person hat die auf Gesetz beruhende Vertretungsmacht für eine juristische Person (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist vom Rechtsschutz ausgeschlossen.
Geldbuße
Geldstrafe
Die Geldstrafe ist eine Strafform des Strafrechts. Sie wird nach Tagessätzen berechnet und beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, § 40 StGB.
Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich des Rechtsschutzes ist bei den ARB 75 in § 3 ARB geregelt, bei den ARB 94ff. findet sich die Regelung hierzu in § 6 ARB. Der örtliche Geltungsbereich kann bei den jeweiligen Versicherungen abweichen. Es sind daher die jeweiligen ARB zu beachten.
Gerichtlich
Unter gerichtlicher Interessenwahrnehmung wird die Durchsetzung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers vor Gericht verstanden. Bei manchen Leistungsarten besteht Rechtsschutz erst für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gericht und nicht bereits im außergerichtlichen Bereich. Dies ist beispielsweise im Steuer-Rechtsschutz der Fall.
Gerichtsvollzieherkosten
Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Zwangsvollstreckung. Mit der Zwangsvollstreckung kann ein gerichtlich festgestellter Rechtsanspruch durchgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Vollstreckungstitel, z.B. ein gerichtliches Urteil. Für die Tätigkeit des Gerichtsvollzieher fallen Kosten an (Gebühren und Auslagen).
Die Kosten des Gerichtsvollziehers gehören zu den Vollstreckungskosten. Meist werden von der Rechtsschutzversicherung drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel übernommen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitel eingeleitet werden, werden jedoch zumeist nicht übernommen.
Zu beachten sind die jeweiligen ARB.
Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz
Auch als Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken bezeichnetes Rechtsschutz-Produkt.
Der Versicherungsnehmer kann sich hierüber in seiner Eigenschaft als:
Eigentümer
Vermieter
Verpächter
Mieter
Pächter
Nutzungsberechtigter
bzgl. der Leistungsarten
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz versichern.
Die Ausgestaltung der Versicherung ist im konkreten Fall von den jeweiligen Rechtsschutzversicherungen abhängig.
Zu beachten ist, dass die jeweilige Eigenschaft extra zu versichern ist. Versichert sich also beispielsweise der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Mieter der von ihm selbstgenutzten Wohnung, so ist er damit nicht auch in seiner Eigenschaft als Vermieter einer weiteren, im gehörenden und vermieteten Wohnung versichert. Dieses Risiko ist gesondert zu versichern.
Gutachten
Ein Gutachten wird von einem Sachverständigen erstellt. In einem Prozess dienen Gutachten zum Beweis eigener Ansprüche oder zum Entkräften der gegnerischen Behauptung.
Gutachterkosten
Ordnet das Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens an, so sind die Kosten hierfür vom Versicherungsnehmer zu verauslagen. Liegt ein versicherter Rechtsschutzfall vor, werden die anfallenden Sachverständigenkosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Außergerichtliche Gutachterkosten werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. Eine Ausnahme hiervon besteht zumeist,
wenn ein technisches Gutachten für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren erforderlich ist oder
wenn ein technisches Gutachten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- oder Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande erforderlich ist oder
wenn ein Gutachten für die Geltendmachung der Ersatzansprüche bei im Ausland eingetreten Beschädigungen eines Motorfahrzeuges zu Lande notwendig ist.
In den beiden ersten Alternativen muss der technische Sachverständige öffentlich bestellt sein oder es muss sich um eine rechtsfähige technische Sachverständigenorganisation handeln.
Für den konkreten Einzelfall sind die Bedingungen der jeweiligen Rechtsschutzversicherung zu beachten.









