Wartezeiten im Rechtsschutz

Beim Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Wartezeiten zu beachten. Diese Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungsbeginn und betrifft die Leistungsarten:

Es sind also nur Schadenfälle versichert, die nach Ablauf der Wartezeit eintreten.
Die Wartezeit entfällt bei den meisten Gesellschaften, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt.
Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern bzw. des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war.

!Bitte beachten Sie:

Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes.