Vorsorge in der Rechtsschutz-Versicherung

Das Leben ändert sich, der Versicherungsschutz passt sich an – automatisch!
Die Kompetenz einer Rechtsschutzversicherung zeigt sich gerade darin, auch zukunftsorientierte Lösungen für die Kunden bereitzustellen.
Einige Rechtsschutz-Versicherungen bieten den Vorsorge-Rechtsschutz automatisch oder optional in ihren Produkten an.
Dieser deckt noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung und in der Regel ohne Wartezeit ab.
Er ist damit der flexible Versicherungsschutz, der sich an Ihre geänderten Lebensumstände anpasst. So ist sichergestellt, dass Ihr Versicherungsschutz an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst ist und Sie im Schadenfall keine negativen Überraschungen erleben.

!Das könnte auch Ihnen passieren:

  • Sie erwerben eine Eigentumswohnung und vermieten sie. Kurz nach Einzug mindert der Mieter den monatlichen Mietzins, weil angeblich die im Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht stimmt.
  • Ihr bislang in Ihrem Vertrag mitversicherte Sohn hat seine Ausbildung beendet. Für seine ersten Anstellung zieht er um und mietet sich eine Wohnung.
  • Sie kündigen ihre Anstellung und starten in die Selbständigkeit. Hierzu mieten sie entsprechende Räume an. Innerhalb der normalerweise bestehenden Wartezeit kommt es zum Streit mit dem Vermieter der Geschäftsräume, weil diese mangelhaft sind.

Besondere Hinweise:
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte
Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer
Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen.
Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko
nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz.
Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer binnen 14 Tagen nach Zugang
des neuen Versicherungsscheins seinen Widerruf in Textform erklärt.
Besonderheit der KS/AUXILIA:
Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen sind auch dann versichert, wenn
  • ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder
  • ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt oder
  • die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt.

In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit dem tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und der tariflich niedrigsten Selbstbeteiligung.
Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.

!Bitte beachten Sie:

Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes sowie ob und in welcher Form der Vorsorge-Rechtsschutz enthalten ist.