Theorienstreit beim Schadensersatz-Rechtsschutz
Beachten Sie die unterschiedlichen Formulierungen!
Zum Versicherungsfall im Schadenersatz-Rechtsschutz gibt es verschiedene Formulierungen in den jeweiligen Bedingungen.
Folgeereignis- oder Kausalereignistheorie?
Im Schadensersatz-Rechtsschutz ist der Versicherungsfall das "Schadenereignis". Problematisch ist dies, wenn Schadenursache und Schadeneintritt auseinander fallen. Hierzu gibt es zwei Theorien, die Kausalereignistheorie und die Folgeereignistheorie.
Die Schadenursache nennt man das Kausalereignis.
Das äußere Ereignis, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, nennt man das Folgeereignis.
Ein Beispiel
Der Versicherungsnehmer stürzt aufgrund eines Lenkerbruchs mit seinem Fahrrad schwer und will Schadenersatz gegenüber dem Hersteller des Lenkers geltend machen. Er stützt seine Ansprüche auf das Produkthaftungsgesetz.
Da der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt, als der fehlerhafte Lenker in den Verkehr gebracht wurde (Kausalereignis), noch nicht versichert war, kann er Rechtsschutz nur bei Anwendung der Folgeereignistheorie bekommen, wenn er zum Zeitpunkt des Unfalls (Folgeereignis) bereits versichert war.
Folgeereignis- oder Kausalereignistheorie?
Im Schadensersatz-Rechtsschutz ist der Versicherungsfall das "Schadenereignis". Problematisch ist dies, wenn Schadenursache und Schadeneintritt auseinander fallen. Hierzu gibt es zwei Theorien, die Kausalereignistheorie und die Folgeereignistheorie.
Die Schadenursache nennt man das Kausalereignis.
Das äußere Ereignis, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, nennt man das Folgeereignis.
Ein Beispiel
Der Versicherungsnehmer stürzt aufgrund eines Lenkerbruchs mit seinem Fahrrad schwer und will Schadenersatz gegenüber dem Hersteller des Lenkers geltend machen. Er stützt seine Ansprüche auf das Produkthaftungsgesetz.
Da der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt, als der fehlerhafte Lenker in den Verkehr gebracht wurde (Kausalereignis), noch nicht versichert war, kann er Rechtsschutz nur bei Anwendung der Folgeereignistheorie bekommen, wenn er zum Zeitpunkt des Unfalls (Folgeereignis) bereits versichert war.
Achten Sie daher darauf, dass der jeweilige Versicherer die Folgeereignistheorie anwendet, so wird dies auch in der EU-Vermittlerrichtlinie empfohlen!
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Folgeereignistheorie nur den Schadenersatz-Rechtsschutz betrifft, nicht aber andere Leistungsarten, insbesondere nicht den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht!