Versicherte Personen

Wer ist in der Rechtsschutz-Versicherung versichert?
Neben dem Versicherungsnehmer können in der Rechtsschutz-Versicherung auch weitere Personen mitversichert sein.
Wer mitversichert ist, richtet sich zum einen nach dem gewählten Rechtsschutz-Produkt, zum anderen nach den einzelnen Rechtsschutz-Anbietern. Die versicherten Personen sind in den Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) angegeben.
In der Regel gilt in den Rechtsschutz-Paketen für Nichtselbständige die auf dieser Seite beschriebene Familiendefinition.
Besonderheit der KS/AUXILIA:
Die KS/AUXILIA bietet eine erweiterte Familiendefinition, die noch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit einschließt.
Näheres finden Sie auf der Seite Familiendefinition.