Vorsätzlich begangene Straftaten
Nicht alle Risiken lassen sich im Rechtsschutz versichern!
Es besteht in der Regel in den Fällen des
kein Versicherungsschutz, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, wird die Rechtsschutz-Versicherung eventuell vorab geleistete Zahlungen zurückfordern.
Achten Sie deshalb bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
- Steuer-Rechtsschutz vor Gericht,
- Sozialgerichts-Rechtsschutz,
- Verwaltungs-Rechtsschutz sowie
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
kein Versicherungsschutz, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, wird die Rechtsschutz-Versicherung eventuell vorab geleistete Zahlungen zurückfordern.
Achten Sie deshalb bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.