Vorsätzlich begangene Straftaten

Nicht alle Risiken lassen sich im Rechtsschutz versichern!
Es besteht in der Regel in den Fällen des
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gericht,
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz,
  • Verwaltungs-Rechtsschutz sowie
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

kein Versicherungsschutz, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, wird die Rechtsschutz-Versicherung eventuell vorab geleistete Zahlungen zurückfordern.

Achten Sie deshalb bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.