Krieg, Unruhen, Streik und andere Ausschlüsse

Nicht alle Risiken lassen sich im Rechtsschutz versichern!
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit:
  • Krieg,
  • feindseligen Handlungen,
  • Aufruhr,
  • inneren Unruhen,
  • Streik,
  • Aussperrung,
  • Erdbeben,
  • Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind,
  • Bergbauschäden an Grundstücken oder Gebäuden.

Achten Sie deshalb bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.