Krieg, Unruhen, Streik und andere Ausschlüsse
Nicht alle Risiken lassen sich im Rechtsschutz versichern!
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit:
Achten Sie deshalb bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.
- Krieg,
- feindseligen Handlungen,
- Aufruhr,
- inneren Unruhen,
- Streik,
- Aussperrung,
- Erdbeben,
- Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind,
- Bergbauschäden an Grundstücken oder Gebäuden.
Achten Sie deshalb bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.