Baurisiko
Nicht alle Risiken lassen sich im Rechtsschutz versichern!
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit:
Achten Sie bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes oder vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles,
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- der Finanzierung eines der unter a) bis c) genannten Vorhaben.
Achten Sie bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.