Nicht versicherbare Risiken
Nicht alle Risiken lassen sich im Rechtsschutz versichern!
Sie können bei Ihrer Rechtsschutz-Versicherung nicht alle Risiken versichern.
Achten Sie deshalb bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.
In der Regel sind eine Reihe von Angelegenheiten vom Rechtsschutz generell ausgeschlossen. Hier sind die Wichtigsten:
Lesen Sie mehr zu diesen Themen auf den jeweils verlinkten Seiten.
Achten Sie deshalb bitte immer auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten Ausschlüsse. Bei verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen können diese voneinander abweichen.
In der Regel sind eine Reihe von Angelegenheiten vom Rechtsschutz generell ausgeschlossen. Hier sind die Wichtigsten:
- Krieg, Unruhen, Streik, Aussperrung,
- Baurisiko,
- Internationale Gerichte, Halte- und Parkverstöße, Asylrecht,
- übergangene Ansprüche und Streitigkeiten unter den versicherten Personen,
- Urheberrecht, Spekulationsgeschäfte, Erbschaften,
- vorsätzlich begangene Straftaten.
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Bitte beachten Sie:
Achten Sie bitte auch auf sonstige nach den jeweiligen Bedingungen nicht versicherbare Risiken.
In der Regel sind z.B. Verträge im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit nicht versicherbar. Eine Ausnahme besteht hier zumeist für Streitigkeiten bzgl. Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern und Streitigkeiten mit dem Vermieter/Verpächter des gewerblich, freiberuflich oder selbständig genutzten Objekts sowie für niedergelassene Ärzte/Heilwesenberufe (zumeist Rechtsschutz ab dem gerichtlichen Verfahren) und Landwirte (zumeist Rechtsschutz sowohl außergerichtlich als gerichtlich).
In der Regel sind z.B. Verträge im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit nicht versicherbar. Eine Ausnahme besteht hier zumeist für Streitigkeiten bzgl. Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern und Streitigkeiten mit dem Vermieter/Verpächter des gewerblich, freiberuflich oder selbständig genutzten Objekts sowie für niedergelassene Ärzte/Heilwesenberufe (zumeist Rechtsschutz ab dem gerichtlichen Verfahren) und Landwirte (zumeist Rechtsschutz sowohl außergerichtlich als gerichtlich).