Geltungsbereich der Rechtsschutz-Versicherung
Rechtsschutz besteht:
- in Europa
- den Anliegerstaaten des Mittelmeeres
- auf den Kanarische Inseln
- auf Madeira
Außerhalb dieses Bereiches gilt der Rechtsschutz für nicht beruflich bedingte Reisen von längstens sechs Wochen. Dafür kann eine von der Versicherungssumme abweichende Höchstentschädigung vereinbart sein.
Besonderheit der KS/AUXILIA:Die KS/AUXILIA bietet weltweiten Versicherungsschutz
- bei Urlaubs-, Dienst oder Geschäftsreisen ohne zeitliche Begrenzung,
- für Work & Travel-, Schüleraustausch- und Au-pair-Aufenthalte sowie
- für Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden.
Übrigens: Auch für den weltweiten Versicherungsschutz ist die Versicherungssumme bei der KS/AUXILIA unbegrenzt.
Bitte beachten Sie:
Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes.