Geltungsbereich der Rechtsschutz-Versicherung

Rechtsschutz besteht:
  • in Europa
  • den Anliegerstaaten des Mittelmeeres
  • auf den Kanarische Inseln
  • auf Madeira

Außerhalb dieses Bereiches gilt der Rechtsschutz für nicht beruflich bedingte Reisen von längstens sechs Wochen. Dafür kann eine von der Versicherungssumme abweichende Höchstentschädigung vereinbart sein.
Besonderheit der KS/AUXILIA:
Die KS/AUXILIA bietet weltweiten Versicherungsschutz
  • bei Urlaubs-, Dienst oder Geschäftsreisen ohne zeitliche Begrenzung,
  • für Work & Travel-, Schüleraustausch- und Au-pair-Aufenthalte sowie
  • für Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden.

Übrigens: Auch für den weltweiten Versicherungsschutz ist die Versicherungssumme bei der KS/AUXILIA unbegrenzt.

!Bitte beachten Sie:

Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes.