Beitragsanpassung
Die Prämiengestaltung orientiert sich an den zu erbringenden Leistungen.Damit die Rechtsschutz-Versicherung auch zukünftig im Schadenfall zahlen kann, müssen die Prämien regelmäßig angepasst werden.
Dafür ermittelt ein unabhängiger Treuhänder, um welchen Prozentsatz sich Schadenhäufigkeit und durchschnittliche Schadenzahlungen im vergangenen Kalenderjahr verändert haben.
Dabei werden jährlich bis zum 1. Juli eine Reihe von Rechtsschutz-Versicherungen gesammelt betrachtet.
Ergeben die Ermittlungen des Treuhänders
Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Übrigens, eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Dabei werden jährlich bis zum 1. Juli eine Reihe von Rechtsschutz-Versicherungen gesammelt betrachtet.
Ergeben die Ermittlungen des Treuhänders
- eine Veränderung von unter 5%,
unterbleibt eine Beitragsänderung. Der Prozentsatz ist jedoch in den folgenden Jahren mit zu berücksichtigen. - eine Erhöhung von 5% und mehr,
darf der Versicherer den Folgejahresbeitrag erhöhen. - eine Verringerung von 5% und mehr,
muss der Versicherer die Folgebeiträge senken.
Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Übrigens, eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.