Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutzes erweitern Sie den normalen Straf-
Rechtsschutzes gezielt. Insbesondere für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige ist dieser Rechtsschutz wichtig:
Rechtsschutzes gezielt. Insbesondere für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige ist dieser Rechtsschutz wichtig:
- Laufende Ermittlungsverfahren können nachhaltig das Image und die Existenz eines Unternehmens schädigen
- Mit spezialisierten Rechtsanwälten können Honorarvereinbarungen getroffen werden
- Rechtsschutz besteht auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten (solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt)
- Beauftragung eines eigenen Gutachters im Strafverfahren
Das könnte auch Ihnen passieren!
- Nach einer Betriebsprüfung wird gegen Sie wegen Steuerhinterziehung
ermittelt. - Aufgrund eines Betriebsunfalls erleidet ein Mitarbeiter schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage wegen Körperverletzung.
Wer ist versichert?
Zum versicherten Personenkreis zählen in der Regel:
In Komination mit dem Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige sind versichert, der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit und die ehrenamtliche Tätigkeit.
- Versicherungsnehmer, bzw. das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen
- Inhaber, als gesetzliche Vertreter des versicherten Unternehmens
- Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer
In Komination mit dem Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige sind versichert, der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit und die ehrenamtliche Tätigkeit.
Was ist versichert?
In der Regel sind die folgenden Leistungsarten versichert:
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer die Straftat vorsätzlich begangen hat. Der Versicherungsnehmer ist dann verpflichtet, dem Versicherer bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.
Nicht versicherbar ist in der Regel die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts als Führer eines Motorfahrzeuges, sowie einer Vorschrift des Kartellrechts und anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschriften, die im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren verfolgt werden.
- Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Zeugenbeistand
- Beistand im Verwaltungsrecht
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer die Straftat vorsätzlich begangen hat. Der Versicherungsnehmer ist dann verpflichtet, dem Versicherer bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.
Nicht versicherbar ist in der Regel die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts als Führer eines Motorfahrzeuges, sowie einer Vorschrift des Kartellrechts und anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschriften, die im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren verfolgt werden.
Bitte beachten Sie:
Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes.