Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Für Landwirte bieten die meisten Rechtsschutz-Versicherungen gesonderte Lösungen an.
Mit dem Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb sowie für den Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen im privaten und im Verkehrs-Bereich.
Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:
Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist nur dann versichert, wenn sich diese auf den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb bezieht, diese Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflichtig und die Zugehörigkeit zur land-oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gegeben ist.
- Für Landwirtschaftsbetriebe, die gewerbesteuerpflichtig sind, ist der Spezial-Rechtsschutz für Firmen abzuschließen.
- Gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeiten sind nicht mitversichert; sie können jedoch gesondert eingeschlossen werden.
- LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen sind gesondert zu versichern.
Das könnte auch Ihnen passieren!
- An Ihrem Fahrzeug ist bei einem Autounfall ein Sachschaden von 10.225 € entstanden. Der Schaden muss eingeklagt werden. Das Prozessrisiko beläuft sich auf ca. € 3.900,— in der 1. Instanz und ca. € 4.500,— in der 2. Instanz.
- Ihre Tochter wird aufgrund häufigen Zuspätkommens von ihrem ausbildenden Arbeitgeber abgemahnt. Sie hält diesen Vorwurf für unberechtigt.
- Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen (Cross Compliance).
- Der Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes und der gleichzeitigen Geschwindigkeitsüberschreitung soll angefochten werden.
Wer ist versichert?
Zum versicherten Personenkreis zählen in der Regel:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- oder Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition)
- Altenteiler, die im Versicherungsschein genannt und im Betrieb des Versicherungsnehmers wohnhaft sind
- Miteigentümer, die im Versicherungsschein genannt, im Betrieb des Versicherungsnehmers tätig und dort wohnhaft sind
- Alle Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit im oder für den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb
- Berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
Was ist versichert?
In der Regel sind die folgenden Leistungsarten versichert:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
- Daten-Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen
Besonderheit bei der KS/AUXILIA
Die KS/AUXILIA hat den Versicherungsschutz erweitert. Sie bietet Verwaltungs-Rechtsschutz auch in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten inkl. Cross Compliance.
Bitte beachten Sie:
Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes.