Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Für Landwirte bieten die meisten Rechtsschutz-Versicherungen gesonderte Lösungen an.
Mit dem Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb sowie für den Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen im privaten und im Verkehrs-Bereich.

Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:
  • Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist nur dann versichert, wenn sich diese auf den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb bezieht, diese Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflichtig und die Zugehörigkeit zur land-oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gegeben ist.
  • Für Landwirtschaftsbetriebe, die gewerbesteuerpflichtig sind, ist der Spezial-Rechtsschutz für Firmen abzuschließen.
  • Gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeiten sind nicht mitversichert; sie können jedoch gesondert eingeschlossen werden.
  • LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen sind gesondert zu versichern.

!Das könnte auch Ihnen passieren!

  • An Ihrem Fahrzeug ist bei einem Autounfall ein Sachschaden von 10.225 € entstanden. Der Schaden muss eingeklagt werden. Das Prozessrisiko beläuft sich auf ca. € 3.900,— in der 1. Instanz und ca. € 4.500,— in der 2. Instanz.
  • Ihre Tochter wird aufgrund häufigen Zuspätkommens von ihrem ausbildenden Arbeitgeber abgemahnt. Sie hält diesen Vorwurf für unberechtigt.
  • Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen (Cross Compliance).
  • Der Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes und der gleichzeitigen Geschwindigkeitsüberschreitung soll angefochten werden.

!Wer ist versichert?

Zum versicherten Personenkreis zählen in der Regel:
  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition)
  • Altenteiler, die im Versicherungsschein genannt und im Betrieb des Versicherungsnehmers wohnhaft sind
  • Miteigentümer, die im Versicherungsschein genannt, im Betrieb des Versicherungsnehmers tätig und dort wohnhaft sind
  • Alle Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit im oder für den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb
  • Berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge

!Was ist versichert?

Besonderheit bei der KS/AUXILIA

Die KS/AUXILIA hat den Versicherungsschutz erweitert. Sie bietet Verwaltungs-Rechtsschutz auch in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten inkl. Cross Compliance.

!Bitte beachten Sie:

Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes.