Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige

Als Firmeninhaber oder selbständig -oder freiberuflich Tätiger werden Sie mit geschäftlichen Risiken konfrontiert, die Absicherung erfordern können.
Die Rechtsschutzversicherungen bieten für diesen Bereich den Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige an.

!Das könnte auch Ihnen passieren!

  • Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Mitarbeiterin gekündigt werden. Im Arbeitsgerichtsprozess wird die Rechtmäßigkeit der
    Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu tragen.
  • Gegen Sie als Arbeitgeber werden Ansprüche wegen Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung geltend gemacht. Das Verfahren geht vor das Sozialgericht.
  • Die Standesorganisation eines Architekten leitet aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen ein Standesrechtsverfahren ein. Hiergegen will er sich verteidigen.

!Wer ist versichert?

Zum versicherten Personenkreis zählen in der Regel:
  • Versicherungsnehmer
  • Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer

KEIN Versicherungsschutz besteht für:
  • Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines zulassungspflichtigen oder mit einem Versicherungskennzeichen zu versehenden Fahrzeuges
  • Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen

!Was ist versichert?

!Bitte beachten Sie:

Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes.