Komplettpakete für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Einige Rechtsschutz-Versicherer bieten Komplettpakete für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige an.
Die durch einige Versicherer angebotenen Rechtsschutz-Kombipakete decken beispielsweise Folgendes ab:
Der Leistungsumfang kann sich doch sehr zwischen den einzelnen Anbietern und deren Produkten unterscheiden.
Was beinhaltet der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte?
Bei Abschluss von Verträgen, die die eigentlichen Betriebsaktivitäten betreffen, ist das unternehmerische Wissen und die Vorsicht in der Regel sehr groß.
Für Verträge außerhalb dieser Kerngeschäfte hilft der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte. Er schützt die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten und übernimmt die oftmals finanziell sehr hohen und existenzbedrohenden Risiken.
In diesem Vertrags-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtung stehen.
Es besteht Versicherungsschutz für die außergerichtliche und die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus allen
Verträgen, die als Hilfsgeschäfte definiert werden.
Nicht versichert sind Streitigkeiten aus:
- Unmittelbaren Hauptgeschäften (eigentliche Betriebsaktivitäten)
- Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben und Betriebsteilen sowie Praxen
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung können je nach Anbieter variieren.
Besonderheit der KS/AUXILIA:Bei der AUXILIA ist dieser Rechtsschutz erweitert.
Über den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die
- sich auf den Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von ausschließlich selbst genutzten
- Werkzeugen,
- nicht zulassungspflichtigen Maschinen,
- Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu gehörigen Software beziehen;
- den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben:
- ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen,
- Werbedienstleistungen,
- ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
- Catering,
- Messe- und Eventmanagement.
Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im ursächlichen Zusammenhang mit Dienstleistungen, die ganz oder teilweise Bestandteil einer vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Leistung sind (z.B. Subunternehmerverträge).
Was beinhaltet der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz?
Für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung besteht die Möglichkeit den Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz abzuschliessen.
Der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers,
- die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten beruflichen Tätigkeit stehen
- die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein benannte Person im Hinblick auf eine mögliche Beschränkung seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat.
Bitte beachten Sie:
Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes.