Schadenersatz-Rechtsschutz

Umfang der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz
Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich für einen eingetretenen Schaden. Im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen versichert, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.

Der Schaden kann sowohl materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.

Die Kosten zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche werden vom Rechtsschutzversicherer im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes übernommen.

!Das kann auch Ihnen passieren!

  • Ein Verkehrsunfall. Die Versicherung des Unfallgegners will nur einen Teil des Schadens ersetzen, die Mietwagenkosten nicht anerkennen oder das Schmerzensgeld nicht zahlen.
  • Sie verletzen sich bei einem Spaziergang, weil bei Glatteis nicht gestreut wurde oder eine Gehwegplatte fehlte.
  • Sie sitzen im Biergarten. Am Tisch neben Ihnen geht es lustig zu. Plötzlich bekommen Sie durch Ihren Hintermann einen Bierkrug ab und erleiden eine Platzwunde. Ihr Anzug ist voller Bierflecken.
Schadenersatzansprüche können bestehen...
  • für Mietwagenkosten
  • für Reparaturkosten
  • nach Personenschäden (Schmerzensgeld)
  • nach Sachschäden (z.B. Kleidung, Ausrüstung, persönliche Gegenstände)
  • und vielen mehr!

!Bitte beachten Sie:

Achten Sie darauf, innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer und/oder Produkt variieren.
Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) Ihres Versicherers über die genaue Ausgestaltung der Produkte und Tarife.