- Verkehrs-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
- Fahrzeug-Rechtsschutz,
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
- Privat-Rechtsschutz für Senioren,
- Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für Senioren,
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige,
- Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige,
- Rechtsschutz für Landwirte.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Umfang der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Der sogenannte Vertrags-Rechtsschutz gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten Schadenersatz-, Arbeits- oder Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist.
Der Vertrags-Rechtsschutz im Selbständigen-Bereich (Verträge im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit) ist in der Regel nicht versicherbar.
Ausnahmen hiervon sind für Ärzte, Steuerberater und Landwirte je nach Versicherer/Produkt möglich.
Der Vertrags-Rechtsschutz im Selbständigen-Bereich (Verträge im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit) ist in der Regel nicht versicherbar.
Ausnahmen hiervon sind für Ärzte, Steuerberater und Landwirte je nach Versicherer/Produkt möglich.
Das kann auch Ihnen passieren!
- Nach dem Kauf der Waschmaschine stellen Sie technische Mängel fest, die nicht vollständig behoben werden können.
- Ihr minderjähriges Kind schließt ohne Ihr Wissen einen Handy-Vertrag ab.
- Die Unfall-Versicherung weigert sich, die Ansprüche zu regulieren.
- Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit weigert sich die BU-Versicherung Ihre BU-Rente zu zahlen.
- Sie erkennen die Malermeisterrechnung nicht an, da die Arbeit nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde.
- Die lang ersehnte Küche ist mangelhaft.
- Das gebuchte Hotel entspricht nicht den Angaben im Prospekt.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht können Sie in Anspruch nehmen...
- bei Kaufverträgen
- bei Reiseverträgen
- bei Internetverträgen
- bei Dienstleistungsverträgen
- bei Reparaturverträgen
- bei Versicherungen (Lebens-, private Kranken-, Unfall-, Hausrat-Versicherung usw.)
- und vielem mehr!
In diesen Rechtsschutz-Paketen ist der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im nicht-selbständigen bzw. nicht-gewerblichen Bereich enthalten:
Bitte beachten Sie:
Achten Sie darauf, innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer und/oder Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) Ihres Versicherers über die genaue Ausgestaltung der Produkte und Tarife.