- Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
- Privat-Rechtsschutz für Senioren,
- Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für Senioren,
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige,
- Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige,
- Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige,
- Rechtsschutz für Landwirte.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Umfang der Leistungsart Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Durch den Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten wird dem Opfer von Gewaltstraftaten ermöglicht, seine Rechte im strafrechtlichen Verfahren gegen den Täter vor einem deutschen Strafgericht als Nebenkläger durchzusetzen.
Versicherungsschutz besteht meist sowohl für den Versicherungsnehmer wie auch für die mitversicherten Personen.
Versicherungsschutz besteht meist sowohl für den Versicherungsnehmer wie auch für die mitversicherten Personen.
Das kann auch Ihnen passieren!
- Bei einer Schlägerei im Fußballstadion wurden Sie erheblich verletzt.
- Bei einem Zugunglück wurden Sie schwer verletzt.
- Ihr Partner wurde am Arbeitsplatz sexuell belästigt bzw. genötigt.
- Ihr Kind wird sexuell missbraucht.
- Im Strafprozess gegen den Täter treten Sie bzw. Ihr Partner/Kind als Nebenkläger auf.
Ein Beispiel: Rocker-Überfall
Der minderjährige Sohn der Versicherungsnehmerin macht sich nach einer Party bei Freunden auf den Heimweg. Unterwegs wird er grundlos von einigen Rockern aufgehalten und brutal zusammengeschlagen. Er muss einige Tage im Krankenhaus verbringen. Die Rocker konnten von der Polizei festgenommen werden. Gegen sie wird Anklage wegen Körperverletzung erhoben. Der Sohn möchte im Prozess als Nebenkläger auftreten, um eigene Verfahrensrechte wahrnehmen zu können. Die Kosten für den Nebenklägervertreter übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.
Rechtsschutz besteht in der Regel für...
- die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nach deutschem Strafprozessrecht als Verletzten- oder Zeugenbeistand für die versicherte Person, wenn diese durch eine unter § 395 I Ziff. 1 a, c, d oder 2 StPO fallende, vorsätzlich und rechtswidrig begangene Tat verletzt ist
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des so genannten Täter-Opfer-Ausgleiches vor einem deutschen Strafgericht im Zusammenhang mit einer unter § 395 I Ziff. 1 a, c, d oder 2 StPO fallenden, vorsätzlich und rechtswidrig begangenen Tat
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten vor deutschen Gerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren wegen Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB), soweit er durch eine unter § 395 I Ziff. 1 a, c, d oder 2 StPO fallende, vorsätzlich und rechtswidrig begangene Tat verletzt oder betroffen ist, dadurch dauerhafte Körperschäden erlitten hat und sofern nicht ohnehin bereits Kostenschutz nach dem Sozialgerichts-Rechtsschutz besteht.
In diesen Rechtsschutz-Paketen ist der Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten enthalten:
Bitte beachten Sie:
Achten Sie darauf, innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer und/oder Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) Ihres Versicherers über die genaue Ausgestaltung der Produkte und Tarife.