- Verkehrs-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie,
- Fahrzeug-Rechtsschutz,
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
- Privat-Rechtsschutz für Senioren,
- Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für Senioren,
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige,
- Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige,
- Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige,
- Rechtsschutz für Landwirte.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Umfang der Leistungsart Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz besteht zur Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Ordnungswidrigkeiten werden mit Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet.
Vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfs eines Halt- oder Parkverstoßes.
Ordnungswidrigkeiten werden mit Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet.
Vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfs eines Halt- oder Parkverstoßes.
Das kann auch Ihnen passieren!
- Ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens ist zu hoch.
- Sie haben sich nach Ihrem Umzug nicht rechtzeitig umgemeldet.
- Sie sollen eine auf Rot geschaltete Ampel passiert haben.
- Sie sollen regelmäßig viel zu laut Musik gehört haben.
- Ihr Personalausweis ist abgelaufen.
- Die Schulpflicht wird durch Ihr Kind oder Sie verletzt.
Ein Beispiel: Doppelt zu schnell
Reiner B. wurde, nachdem er bereits vor drei Monaten wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld zahlen musste, nochmals geblitzt. Nun droht ihm nach dem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot. Reiner B. ist aber beruflich auf den Führerschein angewiesen. Mit Hilfe seines Rechtsanwaltes gelingt es ihm, das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße abzuwenden. Die Kosten seines Rechtsanwaltes muss er selbst tragen. Diese übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz hilft Ihnen beim Vorwurf der...
- Lärmbelästigung
- Rotlichtverstoß
- Telefonieren im Auto
- Befahren der Umweltzone ohne Erlaubnis
In diesen Rechtsschutz-Paketen ist der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz enthalten:
Bitte beachten Sie:
Achten Sie darauf, innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer und/oder Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) Ihres Versicherers über die genaue Ausgestaltung der Produkte und Tarife.