Arbeits-Rechtsschutz
Umfang der Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz
Der Arbeits-Rechtsschutz ist versicherbar sowohl für den Arbeitnehmer (z.B. innerhalb einer Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige) als auch für den Arbeitgeber (z.B. innerhalb des Spezial-Rechtsschutzes für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige).
Der Arbeits-Rechtsschutz ist zuständig, soweit es um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht - sowohl zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber als auch zur Abwehr von Forderungen Ihres Arbeitgebers oder Arbeitnehmers (dies gilt auch bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen).
Das kann auch Ihnen passieren!
- Ihr Arbeitgeber kündigt aus Gründen, die nicht akzeptiert werden können.
- Der Arbeitgeber ist mit der Gehaltszahlung in Verzug.
- Der Arbeitgeber macht Schwierigkeiten bei der Einhaltung des Mutterschutzes.
- Der ehemalige Mitarbeiter verlangt die Änderung des Zeugnisses.
- Sie fühlen sich bei der Beförderung übergangen.
- Die abgelehnte Bewerberin klagt auf Schadenersatz nach AGG.
Ein Beispiel: Kündigungsschutzklage
Arbeits-Rechtsschutz können Sie u.a. in Anspruch nehmen...
- wenn Ihnen gekündigt wurde,
- wenn der Arbeitnehmer unberechtigt Kündigungsschutzklage einreicht,
- wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt,
- bei strittigen Urlaubsansprüchen,
- bei Unstimmigkeiten im Arbeitszeugnis ,
- bei Streitigkeiten bzgl. Einstufung oder Besoldungsgruppen.
In diesen Rechtsschutz-Paketen ist der Arbeits-Rechtsschutz für die nichtselbständige Tätigkeit enthalten:
Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber für die selbständige Tätigkeit besteht in diesen Paketen:
Bitte beachten Sie:
Achten Sie darauf, innerhalb welchen Produktes Sie die jeweilige Leistungsart versichern. Erst aus der Kombination ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang (z.B. besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ihr Auto, wenn Sie nur eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung abschließen). Auch können der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen je nach Versicherer und/oder Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) Ihres Versicherers über die genaue Ausgestaltung der Produkte und Tarife.