Besonderheit der KS/AUXILIA:
Versicherungsschutz besteht auch bei Vorsatzdelikten, wenn das Verfahren durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wird.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzen Sie Ihre private und berufliche Absicherung optimal.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten und beruflichen Bereich sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten ist eine sinnvolle Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes.
Bereits der geringe Verdacht einer strafbaren Handlung reicht aus. Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen. Häufig sind diese Verfahren sehr langwierig und laufende Ermittlungsverfahren können die Existenz nachhaltig bedrohen. Auch die Imageschäden dürfen in diesem Zusammenhang nicht unterschätzt werden.
Bedenken Sie: Vergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind (z.B. Diebstahl, Beleidigung, Betrug) sind in der Regel im normalen allgemeinen Straf-Rechtsschutz nicht versichert! Allein der Vorwurf entsteht schnell!
Sichern Sie sich besser vorher ab!
Bereits der geringe Verdacht einer strafbaren Handlung reicht aus. Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen. Häufig sind diese Verfahren sehr langwierig und laufende Ermittlungsverfahren können die Existenz nachhaltig bedrohen. Auch die Imageschäden dürfen in diesem Zusammenhang nicht unterschätzt werden.
Bedenken Sie: Vergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind (z.B. Diebstahl, Beleidigung, Betrug) sind in der Regel im normalen allgemeinen Straf-Rechtsschutz nicht versichert! Allein der Vorwurf entsteht schnell!
Sichern Sie sich besser vorher ab!
Das könnte auch Ihnen passieren!
- Die 4jährige Tochter legt ihrer Mutter beim Einkaufen unbemerkt eine Bonbonpackung in die Handtasche. Nach dem Passieren der Kasse hält der Kaufhausdetektiv die Mutter auf und es ergeht Anzeige wegen Diebstahls gegen die Mutter.
- Ein Vereinsmitglied verletzt sich beim Turnen. Ihnen, im Verein ehrenamtlich tätiger Übungsleiter, wird aufgrund angeblicher Aufsichtspflichtverletzung fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
- Als angestellter Oberarzt müssen Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung verteidigen, da hinsichtlich angeblich falscher Diagnose und Behandlung ein Patient gestorben ist.
- Gegen Sie wird ein Strafverfahren wegen Meineides nach §154 Strafgesetzbuch eröffnet. Ihr Rechtsanwalt erreicht die Einstellung des Verfahrens.
Das bietet ein Spezial-Straf-Rechtsschutz
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet deshalb die finanziellen Mittel um:
Der Unterschied des Spezial-Straf-Rechtsschutzes zum allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei Letzterem in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet deshalb die finanziellen Mittel um:
- Spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
- Den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
- Gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind
Der Unterschied des Spezial-Straf-Rechtsschutzes zum allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei Letzterem in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.
Was ist versichert?
In der Regel sind beim Spezial-Straf-Rechtsschutz folgende Leistungsarten versichert:
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer die Straftat vorsätzlich begangen hat. Der Versicherungsnehmer ist dann verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen dem Versicherer zu erstatten.
Nicht versicherbar ist in der Regel die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts als Führer eines Motorfahrzeuges, sowie einer Vorschrift des Kartellrechts und anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschriften, die im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren verfolgt werden.
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz sowie
- Zeugenbeistand
- Beistand im Verwaltungsrecht
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer die Straftat vorsätzlich begangen hat. Der Versicherungsnehmer ist dann verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen dem Versicherer zu erstatten.
Nicht versicherbar ist in der Regel die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts als Führer eines Motorfahrzeuges, sowie einer Vorschrift des Kartellrechts und anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschriften, die im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren verfolgt werden.
Bitte beachten Sie:
Der versicherte Personenkreis, der Versicherungsschutz sowie die versicherten Leistungen können je nach Versicherer und dem ausgewählten Produkt variieren. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss anhand der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) des jeweiligen Versicherers über die genaue Gestaltung des Produktes.